Landau – Arbeitsagentur – Erinnerung: Anzeige zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen abgeben – Frist läuft am 31. März ab
Landau / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Unternehmen sind verpflichtet bis zum 31.3.2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur zu melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der örtlichen Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist … Mehr lesen