Mainz – Keine Betreuung in Kindertagesstätte bei fehlendem Masernimpfschutz
Mainz – Ein Rechtsanspruch eines Kindes auf Betreuung in einer Kindertagesstätte besteht nur bei Vorlage eines Nachweises eines ausreichenden Impfschutzes bzw. Immunität gegen Masern oder eines aussagekräftigen ärztlichen Zeugnisses darüber, dass das Kind aufgrund einer individuellen medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Die Kinder der Antragsteller sind nicht gegen Masern … Mehr lesen