Heidelberg – Vegetationszeit beginnt am 1. März – Roden von Gehölzen noch bis Ende Februar erlaubt – Baumschutzsatzung bitte beachten
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Bürgerinnen und Bürger dürfen noch bis Ende Februar unter Beachtung der Baumschutzsatzung Gehölze roden. Ab Samstag, 1. März 2025, beginnt die Vegetationszeit, die bis zum 30. September 2025 dauert. In dieser Zeit ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Gehölze auf den zu setzen oder zu beseitigen. Davon umfasst werden • … Mehr lesen