Strommarkt: Bundesnetzagentur untersagt der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden
Bonn / Mannheim / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Beschluss zur Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant. Die Bundesnetzagentur hat der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden untersagt. „Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein. Wir schützen so die Verbraucherinnen und Verbraucher”, so Klaus … Mehr lesen