Frankenthal 7 Metropolregion Rhein-Neckar. Bei Geldwäsche handelt es sich um das Einschleusen illegaler Finanzmittel in den legalen Wirtschaftskreislauf. Dadurch richtet sie einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an und kann zudem den Ruf betroffener Unternehmen nachhaltig schädigen. Geldwäsche ist eine Straftat. Um sie zu verhindern, müssen nach dem Geldwäschegesetz Präventivmaßnahmen umgesetzt werden. Die Stadt Frankenthal berät und agiert als Aufsichtsbehörde.
Beratung und Kontrolle betroffener Personengruppen
Unter die Geldwäscheaufsicht der Stadtverwaltung fallen in Frankenthal aktuell folgende Personengruppen („Verpflichtete“): 66 Güterhändler, 38 Immobilienmakler und 37 Versicherungsvermittler. Diese müssen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht Auskunft über ihre Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen erteilen und entsprechende Unterlagen zur Einsicht bereithalten. Die Stadtverwaltung informiert, berät und kontrolliert alle betroffenen gleichermaßen. Die wichtigsten Informationen für Verpflichtete sind jederzeit unter www.frankenthal.de/geldwäsche abrufbar. Neu angemeldete Verpflichtete werden zeitnah zu einer Erstberatung eingeladen. Es können auch Beratungstermine über ordnungundumwelt@frankenthal.de vereinbart werden.
Die Stelle des Beauftragten für Geldwäscheprävention bei der Stadt Frankenthal (Pfalz) wurde im November 2021 neu besetzt. Seitdem wurden 79 Verpflichtete über die aktuelle Rechtslage informiert und 58 Kontrollen durchgeführt. In vier Fällen wurden Zwangsgelder zur Vorlage von Unterlagen angedroht und auch in drei Fällen festgesetzt. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt.
Die Rechtsgebiete Versammlungsrecht, Bekämpfung der Schwarzarbeit, Handwerksuntersagung und Heilpraktikerwesen werden ebenfalls durch den Stelleninhaber bearbeitet.
Quelle Stadt Frankenthal