Ludwigshafen – Ab Montag 3G-Regel – Testpflicht bei Innenräumen von Gaststätten und bei körpernahen Dienstleistungen
Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar. Neue Corona-Verordnung schreibt 3-G-Regel bei Inzidenzwert von über 35 vor – Ab Montag besteht die Testpflicht beispielsweise für Innenräume von Gaststätten und bei körpernahen Dienstleistungen Die aktualisierte 25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (25. CoBeLVO) sieht für Kommunen, deren Sieben-Tages-Inzidenz über 35 liegt – wie dies derzeit in Ludwigshafen der Fall ist –, unter … Mehr lesen