Neustadt – Verwaltungsgericht: Pausenräume von Prostituierten dürfen vom Ordnungsamt betreten werden
Neustadt / Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar. Das Betreten von Pausenräumen für Prostituierte in einer Prostitutionsstätte durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften ist rechtlich zulässig. Das hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. in einem am 26. Januar 2023 verkündeten Urteil entschieden. Die Klägerinnen betreiben … Mehr lesen