Mannheim -Seit heute gilt in Baden-Württemberg die „Alarmstufe II“ – Regelung der Alarmstufe II
Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar. Regelungen der Alarmstufe II Seit heute gilt in Baden-Württemberg die „Alarmstufe II“. Dies bedeutet, dass folgende Regeln zusätzlich ab sofort gelten: – 2G+ Regelung – also genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen – in folgenden Bereichen: • Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, … Mehr lesen