Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Regelungen der Alarmstufe II
Seit heute gilt in Baden-Württemberg die „Alarmstufe II“. Dies bedeutet, dass folgende Regeln zusätzlich ab sofort gelten:
– 2G+ Regelung – also genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen – in folgenden Bereichen:
• Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen
• Weihnachtsmärkte. Maximal 50 Prozent der üblichen Besucherinnen und Besucher zugelassen.
• Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbetrieben und Barbershops. Hier gilt 3G mit PCR-Test.
• Diskotheken und Clubs
• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
Wie das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim gestern, 23.11., bekannt gemacht hat, liegt der Inzidenzwert in Mannheim an den zwei unmittelbar vor dem 24.11.2021 liegenden Tagen bei über 500. Daher gelten zusätzlich folgende Einschränkungen:
• 2G im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient; Abholangebote und Lieferdienste sind weiterhin uneingeschränkt möglich.
• Ausgangsbeschränkungen für nicht genesene und nicht geimpfte Personen zwischen 21 und 5 Uhr; Die Wohnung oder sonstige Unterkunft, etwa eine Beherbergungsstätte oder Wohnheim, darf nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Die lokalen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, wenn im jeweiligen Stadt- oder Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt.
Eine Übersicht mit allen derzeit geltenden Regeln ist hier zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/verschaerfung-der-corona-verordnung-zum-24-november-2021/
Quelle Stadt Mannheim