Ludwigshafen – Maximale zulässige Personenzahl in den Trauerhallen
Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Bereich Grünflächen und Friedhöfe hat im Zuge der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes die zulässige Personenhöchstzahl in den Trauerhallen im Stadtgebiet wie folgt festgelegt. Für die Trauerhallen in Ludwigshafen ergeben sich folgende maximale Personenzahlen in der jeweiligen Örtlichkeit (ohne Geistliche und Trauerredner): Hauptfriedhof 52, Friesenheim 24, Oggersheim 36, Rheingönheim 36, … Mehr lesen