Speyer – Zur „Zimmervermietung“ umgestaltetes Bordell in Speyer bleibt geschlossen
Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar. Die Stadt Speyer hat gegenüber den Betreibern eines zur „privaten Zimmervermietung“ umgestalteten Bordells zu Recht eine Nutzungsuntersagung verfügt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren. Die Antragstellerinnen betrieben in Speyer ein Bordell, das sie nach dem Verbot von Prostitutionsstätten durch die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz im November 2020 ihren … Mehr lesen