Verwaltungsgericht Koblenz: Yacht-Eigentümerin muss Kosten für Feuerwehreinsatz im Rhein zahlen
Koblenz Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Klage der Halterin ab. Nachdem die Yacht der Klägerin am 12. April 2019 während einer Überfahrt auf dem Rhein bei St. Goarshausen auf Grund gelaufen war, alarmierte die Rettungsleitstelle die Feuerwehr … Mehr lesen