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Ludwigshafen – Infos zu #Corona in #RLP und den Beratungen mit Kanzler Scholz

Ludwigshafen / Mainz
Guter Start mit der neuen Bundesregierung in die Corona-Bekämpfung – Mehr Schutzmaßnahmen möglich
„Wir haben heute im Kreise der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten eine sehr konstruktive Beratung zu vielen zentralen Zukunftsfragen des Landes und insbesondere der Bewältigung der Corona-Pandemie geführt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Bund-Länder-Treffen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich heute erstmals mit Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Kamingespräch ausgetauscht. Zuvor ging es bei der regulären Ministerpräsidentenkonferenz neben bundes- und europapolitischen Themen auch um die aktuelle Corona-Situation. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes, die Stärkung der Impfprävention sowie die Situation von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie.

Steuerfreie Prämie für Intensivpflegerinnen und -pfleger

Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz und dem neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach, eine einmalige Sonderzahlung für Intensivpflegerinnen und –pfleger einführen zu wollen. „Das ist ganz wichtig für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Intensivstationen. Sie kämpfen seit Beginn der Pandemie unter schwierigsten Bedingungen um das Leben von Corona-Patienten, bis zur völligen Erschöpfung“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Omikron – hochansteckend

Die aktuelle Lage bezeichnete die Ministerpräsidentin als weiterhin sehr ernst. Die Zahl der schweren Krankheitsverläufe bleibe auf einem hohen Niveau konstant. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liege bei 422,3 und in Rheinland-Pfalz bei 289. „Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat über die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Virusvariante Omikron berichtet. Zu beobachten sei jetzt, ob sie auch zu sehr viel mehr schweren Verläufen führe. Deswegen müssen wir sehr, sehr wachsam bleiben und neben dem Impfschutz weiter auch auf Maske, Hygiene und Abstand setzen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfprävention ausbauen – Kinder schützen

Große Hoffnung setze die Ministerpräsidentin in den Bund-Länder-Krisenstab, der im Bundeskanzleramt eingerichtet wurde und für mehr Impftempo sorgen werde. „General Breuer hat nachdrücklich dargestellt, wie die Geschwindigkeit beim Impfen ausgebaut werden soll: Schnell, dezentral auch an Sonn und Feiertagen. Er hat uns versichert, dass es dafür genügend Impfstoff in diesem Jahr gibt. Im November haben wir erklärt, dass wir 30 Millionen Menschen bis zum Jahresende impfen müssen. Gesundheitsminister Lauterbach hat eine Impf-Inventur angekündigt. 13 Millionen Impfungen haben wir seit dem Beschluss der MPK im November deutschlandweit bislang geschafft. In Rheinland-Pfalz haben wir allein in den vergangenen sieben Tagen 260.000 Menschen geimpft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir haben in Rheinland-Pfalz rund 79 Prozent der über 18-Jährigen doppelt geimpft, 19,4 Prozent sind schon mit einer Auffrischungsimpfung versorgt. Wir setzen jetzt auf Sonderimpftermine für bestimmte Berufsgruppen und Familien sowie auf viele dezentrale Angebote. In vielen Landkreisen gibt es sehr viele kreative Impf-Stellen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Ständige Impfkommission hat heute eine Empfehlung angekündigt, dass jetzt auch Kinder von 5 bis 11 Jahren geimpft werden können. Vor allem bei Vorerkrankung und Kontakt zu Risikopersonen, aber auch ohne Vorerkrankung, wenn der individuelle Wunsch besteht. „Das ist eine große Erleichterung für Kinder und Familien. Auch wenn die Kinder bislang selten schwer erkranken, so schafft es für sie dennoch ein Plus an Sicherheit. Umso wichtiger, dass wir in Rheinland-Pfalz Kinderimpfungen bereits ab dem 16. Dezember 2021 vorgesehen haben. Ergänzend sind Familienimpftage ab dem 22. Dezember in den Impfzentren angesetzt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Mehr Schutzmaßnahmen möglich

„Es war wichtig, dass der Landtag diese Woche in einer Sondersitzung die Landesregierung ermächtigt hat, weitere Maßnahmen aufgrund des § 28 a Infektionsschutzgesetz anzuordnen, wenn das Infektionsgeschehen es erfordert. Darunter fällt unter anderem die Schließung von Clubs und Diskotheken. Diese wird in Rheinland-Pfalz mit der nächsten Änderungsverordnung, die noch vor Weihnachten erfolgt, umgesetzt. Das schafft uns die Sicherheit, bei Bedarf auch über die Feiertage schnell zu reagieren“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die heute diskutierte Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes präzisiere die Ausnahmen für die Maßnahmen, die in den Ländern nach Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses gefasst werden können.

Das betrifft z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums und die Beschränkung von Ansammlungen.

Darunter fallen Veranstaltungen jeglicher Art, sofern sie nicht eine Versammlung oder ein Aufzug im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes (Demonstrationen, Kundgebungen) oder eine religiöse oder weltanschauliche Zusammenkunft darstellen.

Verboten werden können in einer Notlage somit insbesondere Sportveranstaltungen mit einem größeren Publikum.

Außerdem wird klargestellt, dass es möglich ist, gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen zu schließen sowie die Durchführung von Messen und Kongressen zu untersagen.

„Wir müssen weiter mit aller Kraft daran arbeiten, die Impfquote zu erhöhen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie begrüßte die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden einrichtungsbezogen beispielsweise in Krankenhäusern, Tageskliniken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen zum Nachweis einer COVID-19-Impfung verpflichtet, sofern keine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung vorliegt. Der Nachweis muss gegenüber der Einrichtung oder gegenüber dem Gesundheitsamt bis spätestens 15. März 2022 erbracht werden. Geschieht das nicht, kann das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot aussprechen.

Um die Impfkampagne zu verstärken, wird eine Ausweitung der Impfberechtigung auf Zahnärzte, Tierärztinnen und Apotheker vorgenommen, soweit sie dazu medizinisch geschult sind.

Durch die Änderung der COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, Kontaktbeschränkungen zu erlassen, bei denen auch geimpfte und genesene Personen bei der Anzahl der teilnehmenden Personen berücksichtigt werden. Bisher war es beispielsweise nicht möglich, bei privaten Zusammenkünften von ausschließlich geimpften und genesenen Personen deren Anzahl zu beschränken. Das wird künftig möglich sein. Bei „gemischten“ Zusammenkünften wird es anders als bisher künftig zulässig sein, auch die geimpften und genesenen Personen mitzuzählen bei der Berechnung der maximalen Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Damit wird die Grundlage für die von der MPK beschlossenen Kontaktbeschränkungen geschaffen.

Bekämpfung von Verschwörungstheorien und Anfeindungen

„Wir erleben aktuell eine Radikalisierung von Impfgegnern. Sie bedrohen Politikerinnen und Politiker. Der Streit ums Impfen spaltet Familien, Freundeskreise und Kollegien. Daher ist uns wichtig, den Radikalisierungstendenzen im virtuellen Raum entgegenzuwirken. Rheinland-Pfalz ist hier mit den Programmen ‚Löschen und Verfolgen‘, ‚Rheinland-Pfalz gegen Hass und Hetze‘ und der Bestreifung des Netzes und unseren Schwerpunktstaatsanwaltschaften schon sehr aktiv. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern soll in diesem Bereich verstärkt werden, um gemeinsam Präventionsprogramme zu entwickeln. Diese sollten u. a. Angebote zur Entwicklung allgemeiner Medienkompetenz und zum couragierten Verhalten im Internet (Gegenmeinung als Regulativ) sowie Argumentationshilfen gegen Verschwörungserzählungen unterbreiten und die Folgen der Verbreitung strafrechtlicher Inhalte oder Falschaussagen aufzeigen. Wir waren uns auch einig, dass Kommunikationsdienste, die sich mit dem Angebot öffentlicher Gruppen und Kanäle faktisch von einer Plattform für Individualkommunikation zunehmend zu einem offenen sozialen Netzwerk mit Massenkommunikation entwickeln, einer angemessenen und hinreichend differenzierten Regulierung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz bedürfen“, so die Ministerpräsidentin.

Quelle Staatskanzlei

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