Heidelberg – Einsatz erneuerbarer Energien
Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar -Einsatz erneuerbarer Energien nach Austausch der Heizungsanlage – Amt für Baurecht und Denkmalschutz schreibt Eigentümer an Nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz sind Eigentümer von Bestandsgebäuden – das sind Gebäude, die vor dem 1. April 2008 errichtet wurden – verpflichtet, mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, wenn ein Austausch der Heizungsanlage … Mehr lesen