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EWL Landau will Behälterservice einstellen – Weitere Themen: Sauerstoff-Kooperation, Energieautarkie

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Agenda des Verwaltungsrats: Konsequenzen aus Kunden-Umfrage – Sauerstoff-Kooperation in Kläranlage – Teilnahme am Regelenergiemarkt. Der Behälterservice wird ein zentrales Thema sein am Mittwoch (5. Juli): Da tagt der Verwaltungsrat des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL). Vorgelegt werden ihm Ergebnisse einer Umfrage, die der EWL an die vom Behälterservice betroffenen Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen verschickt hat. Hintergrund der Befragung war die Feststellung, dass der „gebührenfreie“ Behälterservice eingestellt werden muss. Ein Vorteil für eine verhältnismäßig kleine Gruppe an Menschen darf im Gebührenrecht nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Bei der Befragung konnten die Befragten

angeben, ob sie den bisher ohne Extrakosten angebotenen Behälterservice auch bei Einführung einer Gebühr nutzen würden. Das Ergebnis: Die große Mehrheit der Angeschriebenen würde den Behälterservice dann nicht mehr in Anspruch nehmen.

Seit 2016 bietet der EWL den Behälterservice allen Anwohnerinnen und Anwohnern enger Straßen in Landau an. „Wichtig war uns mehr Sicherheit für unsere Mitarbeitenden und Passanten. Keine Zeitersparnis ist es wert, dass Menschen zu Schaden kommen“, betont Lukas Hartmann, Vorsitzender des EWL-Verwaltungsrats. Aus diesem Grund hat der EWL das Einfahren in beengte Straßenabschnitte schrittweise eingestellt und stattdessen einen Dienstleister mit dem Behälterservice beauftragt. Dessen Beschäftigte holen die Tonnen für Bio-, Papier- und Restabfall morgens am Grundstück ab, stellen sie an Sammelplätzen zur Leerung für den EWL bereit und rollen sie am Nachmittag nach der Leerung wieder zum Grundstück. Diese Leistung war bislang mit keinen zusätzlichen Gebühren für die Nutzerinnen und Nutzer verbunden, sondern war von allen Haushalten mitfinanziert, die an das Landauer Abfallsystem angeschlossen sind. Dieses Solidaritätsprinzip muss aus rechtlichen Gründen auf das Verursacherprinzip umgestellt werden: Nur wer den Service nutzt, muss dafür zahlen. Da dies mit sechs Prozent zu wenige der Betroffenen wollen, soll der Behälterservice zum 30. November eingestellt werden. Denn dann läuft der Vertrag mit dem beauftragten Dienstleister sowieso aus. „Wir arbeiten bereits an einem Konzept zur Reduzierung der Sammelplätze. Mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen könnten bestimmte Straßenabschnitte wieder direkt durch unsere Mitarbeitenden angefahren werden“, sagt Bernhard Eck Vorstandsvorsitzender des EWL und betont, dass jedoch auch künftig ein Großteil der Sammelplätze bestehen bleiben müsse.

Sauerstoff-Kooperation für die Kläranlage

Beim zweiten Thema im Verwaltungsrat geht es um ein Kooperationsprojekt für die EWL-Kläranlage: In Landau-Mörlheim betreibt nahe der Kläranlage eine Firma Motorenprüfstände für die Autoindustrie. Sie untersucht dort alternative Antriebstechniken wie Brennstoffzellen und Wasserstoff als Schlüsseltechnologien für emissionsfreie Antriebe. Um den hohen Bedarf an Wasserstoff zu decken, wäre eine Option vor Ort mit einem Elektrolyseur den Wasserstoff zu produzieren, wobei Sauerstoff an die Umgebung abgegeben wird. „Der sowieso anfallende Sauerstoff könnte bei uns in der Kläranlage zum Beispiel für die energieintensiven Belebungsbecken und eine vierte Reinigungsstufe genutzt werden“, erklärt Bernhard Eck. Inwieweit diese Win-win-Situation machbar ist, zeigt eine vom EWL beauftragte Studie.

Wichtiger Schritt hin zur Energieautarkie

In der Studie galt es zu prüfen, welche Vor- und Nachteile sich für die EWL-Kläranlage aus der Nutzung des Sauerstoffs ergeben könnten. „Ein vergleichbares Projekt gibt es bislang nicht“, sagt Bernhard Eck. Darum ließ das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM), bei dem eine Förderung erbeten wurde, erste Maßnahmen zur Umsetzung des Projektes bereits zu. Das Ergebnis der Studie zeigt, dass der Einsatz von Sauerstoff aus der Elektrolyse einen wichtigen Schritt vorwärts in Richtung energieautarker Kläranlage bedeuten würde. Durch Optimierung der Belüftung etwa könnten bis zu 40 Prozent der Gebläseleistung und damit die dafür nötige Energie eingespart werden. Auch der Energiebedarf einer vierten Reinigungsstufe zur Eliminierung von Spurenstoffen aus Haushalts- und Industriechemikalien würde durch den Einsatz von Elektrolysesauerstoff deutlich sinken. Der EWL erachtet die Studienergebnisse als ermutigend und positiv, nach Zustimmung des Verwaltungsrats könnte er im nächsten Schritt mit möglichen Partnern Verhandlungen zur Realisierung einer solchen Sauerstoff-Kooperation führen.

Generator zur Teilnahme am Regelenergiemarkt

Als drittes Thema steht im Verwaltungsrat die mögliche Teilnahme des EWL am Regelenergiemarkt auf der Tagesordnung. Damit ist die Frage verbunden, ob der EWL mit seinen verschiedenen Standorten einen Bilanzkreis bilden und diesen wirtschaftlich umsetzen soll. Mit dem Netzersatzaggregat (NEA) der Landauer Kläranlage hat der EWL einen Generator, der zur Teilnahme am Regelenergiemarkt zur Verfügung gestellt werden kann. „Damit würden wir einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze und der Energiewende leisten“, erklärt Lukas Hartmann. In einem elektrischen Energieversorgungssystem müssen sich Erzeugung und Verbrauch elektrischer Energie immer die Waage halten, da sich Energie nur sehr geringfügig in diesem System speichern lässt. Abweichungen zwischen Erzeugung und Entnahme müssen durch den Einsatz von Regelenergie ausgeglichen werden. Nimmt der EWL aktiv am Regelenergiemarkt teil, könnten Kosten vermieden werden, die durch eine erzwungene Abschaltung der Generatoren entstehen. Denn seit 2021 gelten die Verpflichtungen des Redispatch 2.0 zu möglichen Zwangsabschaltungen auch auf Erneuerbare-Energien-Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt-Peak und damit auch auf die Blockheizkraftwerke und die PV-Anlage der Landauer Kläranlage. Darum schlägt der EWL in der Verwaltungsratssitzung folgende Beauftragung vor: Er möchte prüfen, ob die Teilnahme am Regelenergiemarkt mit den vorhandenen Generatoren auf der Kläranlage technisch tatsächlich möglich und wirtschaftlich darstellbar ist. Zudem soll er beauftragt werden, die Konditionen zur Bildung eines Bilanzkreises mit allen EWL-Standorten zu ermitteln. Ein Zusammenschluss hat den Vorteil, dass selbst erzeugte Energie eingesetzt und damit die Beschaffungskosten für Strom erheblich gesenkt werden können.

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