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Mannheim – Aktuelle Meldungen zu Corona – Laufende und kommende Impfaktionen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Aktuelle Meldung zu Corona 20.10.2021
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Allgemeinverfügung Meldepflicht betrieblicher Cluster der Stadt Mannheim vom 19. Oktober
3. Allgemeinverfügung zu Testungen von Kita-Kindern der Stadt Mannheim vom 19. Oktober
4. Nationaltheater Mannheim – 2G-Regel ab 01. November 2021
5. Nach Schließung des Impfzentrums: Impfangebot im Universitätsklinikum
6. Impfbus-Einsätze
7. Mobiles Corona-Impfteam in der Neckarstadt-West vom 21. bis 23.10.
8. Laufende und kommende Impfaktionen ohne Termin
9. Impfen seit 01. Oktober
10. Meldung des Landes: Johnson & Johnson-Geimpfte können nach vier Wochen Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff bekommen / Impfung gegen Coronavirus und Grippe zeitgleich möglich

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 20.045

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 20.10.2021, 16 Uhr, 73 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 20.045.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 18.589 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.142 akute Infektionsfälle.
Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

Wir veröffentlichen hier auch die Inzidenzzahl für Ungeimpfte (bzw. Einmal- Geimpfte) und Geimpfte für das Land Baden-Württemberg.

2. Allgemeinverfügung Meldepflicht betrieblicher Cluster der Stadt Mannheim vom 19. Oktober

Die Stadt Mannheim hat am 29. April 2021 eine Allgemeinverfügung zur Meldepflicht von betrieblichen Clustern, also der Anhäufung von Corona-Infektionen in Unternehmen erlassen, die zunächst bis zum 21. Oktober 2021 verlängert wurde. Mit der ab 21. Oktober gültigen Allgemeinverfügung wird diese nun bis zum 17. November 2021 erneut verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter.

Demnach ist in Arbeitsstätten, in denen
• bei Beschäftigten, die sich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zumindest zeitweise innerhalb desselben umschlossenen Raumes wie zum Beispiel gemeinschaftlich genutzten Büros, Werkhallen und Werkstätten, Fahrzeugen, Pausenräumen oder im selben Stockwerk desselben Gebäudeabschnitts aufhalten und bei denen
• innerhalb von 14 Tagen zwei oder mehr durch einen PCR-Test oder einen PoC-Antigen-Schnelltest bestätigte Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus auftreten,
der Arbeitgeber verpflichtet, unverzüglich eine nicht-namentliche Meldung unter Angabe der Fallzahl an das Gesundheitsamt Mannheim zu machen. Der Arbeitgeber ist hierdurch ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, eine gesonderte, regelmäßige Erhebung von personenbezogenen Daten vorzunehmen.

Verstöße werden bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Meldepflicht in der Regel bei vorsätzlicher Handlung mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall kann die Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften eingesehen werden.

3. Allgemeinverfügung zu Testungen von Kita-Kindern der Stadt Mannheim vom 19. Oktober

Die Stadt Mannheim hat am 15. April 2021 eine Allgemeinverfügung zu Testungen an Kindertagesstätten (Kitas) erlassen, die zunächst bis zum 23. September 2021 verlängert und dann durch die Allgemeinverfügung vom 23. September 2021 ersetzt wurde. Aufgrund der ab 21. Oktober 2021 gültigen Allgemeinverfügung vom 19. Oktober 2021 gelten die inhaltlichen Regelungen zur Testung von Kita-Kindern bis 17. November 2021 unverändert weiter.

Gemäß der Allgemeinverfügung wird – wie auch bisher – von nicht immunisierten Kindern, die in Kindergärten (in der Regel im Alter von drei bis sechs Jahren) oder Betreuungsangeboten für Schulkinder in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft betreut werden, als Voraussetzung für den Zutritt zur Einrichtung sowie die Teilnahme an den Angeboten in der Regel zweimal pro Woche der Nachweis eines negativen COVID-19 Tests verlangt. Hiervon gibt es bestimmte Ausnahmen.

Für nicht-immunisierte Beschäftigte in Kindertagesstätten gilt nach der aktuellen CoronaVO Kita des Landes unmittelbar eine arbeitstägliche Testpflicht.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften eingesehen werden.

4. Nationaltheater Mannheim – 2G-Regel ab 01. November 2021

Aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2021 und dem dort vorgesehenen 2G-Optionsmodell entfällt am Nationaltheater Mannheim ab dem 1. November 2021 die Maskenpflicht durch die Umsetzung der 2G-Regel.

Der Geschäftsführende Intendant Marc Stefan Sickel sagt: »In den letzten Wochen konnten wir feststellen, dass unser Publikum fast durchweg geimpft oder genesen ist, da sehr selten der Einlass mit einem Testnachweis erfolgte. Durch diese Evaluierung und aufgrund der Rückmeldungen von vielen unserer Besucher*innen, die derzeit aufgrund der Maskenpflicht nur eingeschränkt Theatervorstellungen besuchen, haben wir uns gemeinsam mit unserem Rechtsträger entschieden, von dem 2G-Optionsmodell Gebrauch zu machen. Dadurch kann unser Publikum ab November die Vorstellungen unbeschwert genießen. Ich persönlich freue mich zum Beispiel darauf, Wagners ›Tristan und Isolde‹ ohne Maske in voller Länge und großer Orchesterbesetzung erleben zu dürfen. Gleichzeitig ist uns die Komplexität der Situation dahingehend bewusst, dass wir dadurch nicht mehr alle Personen – wie bislang gewohnt – mit unserem Angebot ansprechen können. Dies ist aber ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität.«

Beim 2G-Optionsmodell müssen Besucher*innen den Impf- oder Genesenennachweis vorlegen sowie ihre Kontaktdaten beim Kartenkauf hinterlegen. Vor Ort werden diese Daten entsprechend abgeglichen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die noch zur Schule gehen, erhalten mit ihrem Schülerausweis als Nachweis Zutritt zur Veranstaltung. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen.

Die Vorstellungen des Jungen NTM können bis auf Weiteres nach der 3G-Regel besucht werden. Entsprechend gilt in den Räumlichkeiten des Jungen NTM weiterhin die Maskenpflicht.
Bereits gekaufte Karten können aufgrund der neuen Regularien ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.

5. Nach Schließung des Impfzentrums: Impfangebot im Universitätsklinikum

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.
Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8:00 bis 16:30 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung Erst- und Zweitimpfungen mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer möglich. Termine können vereinbart werden unter www.umm.de/impfpunkt.
Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

6. Impfbus-Einsätze

Bei den kommenden Impfbus-Einsätzen gibt es die Möglichkeit, sich einfach und ohne Termin im mobilen Impfbus impfen zu lassen:
Bis Donnerstag, 21. Oktober, jeweils von 12 bis 18 Uhr, Sandhofen, Frankenthaler Str. 129
Freitag, 22. Oktober, von 12 bis 18 Uhr, Marktplatz
Samstag, 23. Oktober, von 11.30 bis 15 Uhr, SV-Waldhof-Heimspiel, Carl-Benz-Stadion
Sonntag, 24. Oktober, von 12 bis 18 Uhr, Haupteingang Luisenpark
Montag, 25. Oktober, und Dienstag, 26. Oktober, jeweils von 12 bis 18 Uhr, Wohlgelegen, Friedrich-Ebert-Straße 100
Mittwoch, 27. Oktober, 15.30 bis 19 Uhr, SV-Waldhof-Heimspiel, Carl-Benz-Stadion
Donnerstag, 28. Oktober, 17 bis 20.30 Uhr, Adler-Mannheim-Heimspiel, SAP Arena
Neu hinzugekommen: Freitag, 29. Oktober, 14 bis 18 Uhr, Schönau, Kerschensteiner Gemeinschaftsschule, Apenrader Weg 18-20, 68307 Mannheim
Samstag, 30. Oktober, 12 bis 17 Uhr, Seckenheim, Seckenheimer Hauptstraße 68 (Schloss)
Sonntag, 31. Oktober, 14 bis 16.30 Uhr, Adler-Mannheim-Heimspiel, SAP Arena
Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech und Johnson&Johnson (bitte beachten: Moderna ist in geringen Mengen nur für Zweitimpfungen vorhanden). Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.

7. Mobiles Corona-Impfteam in der Neckarstadt-West vom 21. bis 23.10.

Von Donnerstag, 21. Oktober, bis Samstag, 23. Oktober, ist das mobile Impfteam im Bürgerhaus in der Neckarstadt-West (Lutherstraße 15, 68169 Mannheim) im Einsatz. Donnerstag bis Freitag wird jeweils von 12 bis 18 Uhr geimpft, am Samstag von 12 bis 17 Uhr. Die Impfungen finden ohne Termin statt. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech und Johnson&Johnson.
Bitte beachten: Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

8. Laufende und kommende Impfaktionen ohne Termin

Eine Übersicht über laufende und kommende Impf-Aktionen in Mannheim finden Sie hier: www.mannheim.de/impfaktionen. Die Liste wird stetig aktualisiert.

9. Impfen seit 01. Oktober

Die Impfzentren in Baden-Württemberg sind seit 01. Oktober planmäßig geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Impfungen in die Regelversorgung übergegangen. Für eine Erst- oder Zweitimpfung können weiterhin Termine bei der Hausarztpraxis bzw. bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden. Gleiches gilt für die Auffrischungsimpfungen für besonders vulnerable Personen. Auch Betriebsarztimpfungen sind möglich.
Wenn Sie keine Hausarztpraxis haben, können Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg (Adresse: https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102) den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden.
Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass Sie den Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbaren. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.

10. Meldung des Landes: Johnson & Johnson-Geimpfte können nach vier Wochen Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff bekommen / Impfung gegen Coronavirus und Grippe zeitgleich möglich

Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und einer entsprechenden Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) passt Baden-Württemberg seine Impf-Empfehlungen an. So können etwa Personen, die eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ab vier Wochen nach der verabreichten ersten Impfung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna bekommen. Dadurch soll der Impfschutz verbessert werden. In Baden-Württemberg wurden Stand Mittwoch (13. Oktober) 418.598 Menschen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft.
Zudem können eine Impfung gegen das Coronavirus und gegen Grippe nun zeitgleich vorgenommen werden. Mit Blick auf die umfangreichen Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ist laut STIKO-Empfehlung generell kein Mindestabstand mehr zwischen einer COVID-19-Impfung und anderen Impfstoffen erforderlich.
Auch Personen ab zwölf Jahren mit einer sogenannten schweren Immundefizienz, also einer Störung des Immunsystems, können ab sofort nach der vierten Woche nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Bei dieser Gruppe besteht die Möglichkeit einer fehlenden Immunantwort und damit trotz verabreichter Impfungen kein ausreichender Schutz gegen COVID-19.
Daneben können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch weiterhin Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Hier sollte die Zweitimpfung jedoch mindestens sechs Monate zurückliegen. Weitere Informationen zu den Auffrischimpfungen finden Sie auf unserer Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/auffrischimpfungen-in-baden-wuerttemberg-auch-fuer-ueber-60-jaehrige-moeglich/
Quelle Stadt Mannheim

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