• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Mannheim – 282 weitere Fälle einer nachgewiesenen Corona-Infektion – Inzidenz über 400 – Eintritt für Stadtparks nur mit 2G (ausgenommen Kinder und Jugendliche)

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Aktuelle Meldung zu Corona 17.11.2021
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Allgemeinverfügung Meldepflicht betrieblicher Cluster der Stadt Mannheim
3. Allgemeinverfügung zu Testungen von Kita-Kindern der Stadt Mannheim vom 17.11.2021: ab sofort drei Mal pro Woche testen
4. Impfen
5. Stadtparks
6. Sitzung des Gemeinderates

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 23.332

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 17.11.2021, 16 Uhr, 282 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 23.332 .

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 19.994 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 2.998 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Allgemeinverfügung Meldepflicht betrieblicher Cluster der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim hat am 29. April 2021 eine Allgemeinverfügung zur Meldepflicht von betrieblichen Clustern, also der Anhäufung von Corona-Infektionen in Unternehmen erlassen, die zunächst bis zum 17. November 2021 verlängert wurde. Mit der ab 18. November gültigen Allgemeinverfügung wird diese nun bis zum 16. Dezember 2021 erneut verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter.

Demnach ist in Arbeitsstätten, in denen
• bei Beschäftigten, die sich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zumindest zeitweise innerhalb desselben umschlossenen Raumes wie zum Beispiel gemeinschaftlich genutzten Büros, Werkhallen und Werkstätten, Fahrzeugen, Pausenräumen oder im selben Stockwerk desselben Gebäudeabschnitts aufhalten und bei denen
• innerhalb von 14 Tagen zwei oder mehr durch einen PCR-Test oder einen PoC-Antigen-Schnelltest bestätigte Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus auftreten,
der Arbeitgeber verpflichtet, unverzüglich eine nicht-namentliche Meldung unter Angabe der Fallzahl an das Gesundheitsamt Mannheim zu machen. Der Arbeitgeber ist hierdurch ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, eine gesonderte, regelmäßige Erhebung von personenbezogenen Daten vorzunehmen.

Verstöße werden bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Meldepflicht in der Regel bei vorsätzlicher Handlung mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall kann die Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften eingesehen werden.

3. Allgemeinverfügung zu Testungen von Kita-Kindern der Stadt Mannheim vom 17.11.2021: ab sofort drei Mal pro Woche testen

Die Stadt Mannheim hat seit dem 15. April 2021 Allgemeinverfügungen zu Testungen an Kindertagesstätten (Kitas) erlassen. Die ab 18. November 2021 gültige Allgemeinverfügung vom 17. November 2021 ersetzt die vorangegangene Allgemeinverfügung zur Testung von Kita-Kindern vom 19.10.2021 und gilt zunächst bis einschließlich 16.12.2021.
Gemäß der Allgemeinverfügung wird – wie bisher – von nicht immunisierten Kindern, die in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Betreuungsangebot Kindergarten (in der Regel im Alter von drei bis sechs Jahren) betreut werden, als Voraussetzung für den Zutritt zur Einrichtung sowie die Teilnahme an den Angeboten der Nachweis eines negativen COVID-19 Tests verlangt. Neu ist, dass dieser Nachweis in Anlehnung an die landesweiten Regelungen für die Testpflicht von Schüler*innen nun dreimal statt bisher zwei Mal pro Woche verlangt wird. Bei einer Anwesenheit von drei aufeinanderfolgenden Tagen im Kindergarten sind zwei Nachweise, bei einer Anwesenheit von ein bis zwei Tagen in Folge ein Nachweis vorzulegen. Hiervon gibt es – wie bisher – bestimmte Ausnahmen. Im Gegensatz zur vorangegangenen Allgemeinverfügung gilt die Allgemeinverfügung nicht für Hortkinder, da diese bereits von den regelmäßigen Testungen für Schulkinder nach der CoronaVO Schule erfasst sind.
Für nicht-immunisierte Beschäftigte in Kindertagesstätten gilt nach der aktuellen CoronaVO Kita des Landes unmittelbar eine arbeitstägliche Testpflicht.

4. Impfen

Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.

Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter https://www.umm.de/impfpunkt.

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:

Donnerstag, 18. November
12 bis 18 Uhr: Rosengarten, Rosengartenplatz 2, Zugang über linken Glaskubus/ Vorplatz
13 bis 19 Uhr: SAP Arena, Löwen-Heimspiel, Impfbus

Freitag, 19. November
12 bis 18 Uhr: Rosengarten, Rosengartenplatz 2, Zugang über linken Glaskubus/ Vorplatz
12 bis 18 Uhr: Marktplatz Mannheim, Impfbus

Samstag, 20. November
12 bis 17 Uhr: Rheinau, Quartiersmanagement, Relaisstr. 164
12 bis 18 Uhr: Seckenheim, Seckenheimer Hauptstraße 68 (Schloss)

Sonntag, 21. November
11 bis 17 Uhr: Carl-Benz-Stadion, SV-Waldhof-Heimspiel, Impfbus

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Es sind auch Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung.

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.

Bitte beachten: Derzeit kann aufgrund des großen Andrangs und der Tatsache, dass die Impfaktionen zeitlich begrenzt sind, nicht immer gewährleistet werden, dass allen Impfwilligen vor Ort auch tatsächlich ein Impfangebot gemacht werden kann. Vor Ort werden Wartenummern ausgegeben, damit sich Wartezeiten besser abschätzen lassen. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen
Die Impfaktionen der mobilen Impfteams des Landes im Rhein-Neckar-Kreis finden Sie hier: https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/impfaktionen.html

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) sowie den Impf-Aktionen ohne Termin im Impfbus bzw. bei den Vor-Ort-Impfungen. Bei den Impf-Aktionen ist der jeweilige Aktions-Zeitraum zu beachten.
Hinweis für Impf-Praxen: Wenn Sie ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an 58coimpf06@mannheim.de

5. Stadtparks

Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2021 dürfen Besucher die Parks nur betreten, wenn sie geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre bzw. Schüler und Personen, deren Gesundheitszustand eine Impfung verbietet (Nachweise sind für alle Gruppen erforderlich). Bei Schülern reicht als Nachweis ihrer regelmäßigen Testung die Vorlage des Schülerausweises. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter: Abstand von 1,5 Metern sowie Maskenpflicht im Innenbereich bzw. im Außenbereich an Stellen, wo es eng wird.

Die automatischen Eingänge Fichtestraße und Unterer Luisenpark bleiben aufgrund der gesetzlichen 2G-Kontrollpflichten aktuell geschlossen. Offen sind die Eingänge Fernmeldeturm und Haupteingang.

6. Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, 18.11.2021, um 16:00, findet die Sitzung des Gemeinderats, im Rosengarten, Arnold Schönberg Saal, mit zusätzlichem Livestream im Stadthaus N 1 (Raum 52/53) und unter mannheim.de statt.

Zur Teilnahme an der Sitzung müssen alle Sitzungsteilnehmenden getestet sein, auch Geimpfte und Genesene. Ein kostenloser Antigen-Test kann bei allen im Stadtgebiet vorhandenen Testzentren erfolgen. Zudem wird eine Testung mit einem Antigen-Test auch unmittelbar vor der Sitzung angeboten. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes während der gesamten Sitzung wird vorausgesetzt.

Eine Anmeldung für Pressevertreter*innen ist nicht zwingend notwendig, aber zur besseren Platzkoordination wünschenswert.

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