Bad Bergzabern – OVG entscheidet für Ortsumgehung
Bad Bergzabern / Metropolregion Rhein-Neckar – Ortsumgehung Bad Bergzabern (B 427) darf gebaut werden – Die Planung der Ortsumgehung Bad Bergzabern im Zuge der B 427 ist mit deutschem und europäischem Naturschutzrecht vereinbar. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. An der Stelle des bisherigen Anschlusses der L 492 an die B 427 westlich von … Mehr lesen