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Mannheim – Aktuelles zu Corona – Mobile Corona-Impfteams in der Neckarstadt-West im Einsatz – Priorisierung für AstraZeneca in Arztpraxen ab sofort aufgehoben – Ein weiterer Todesfall – 7-Tage Inzidenz 152,9

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.Aktuelle Meldung zu Corona 07.05.2021
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Aktuelle Impfzahlen
3. Zahl der positiven Schnelltestungen
4. Allgemeinverfügung zu Testungen von Kita-Kindern und -Beschäftigten verlängert
5. Mobile Corona-Impfteams in der Neckarstadt-West im Einsatz
6. Sonderaktion abgeschlossen: Zusätzliche Impftermine für alle über 80-, über 70-jährigen und über 65-jährigen Mannheimer*innen
7. Virtuelle Bezirksbeiratssitzung
8. Meldung des Landes: Priorisierung für AstraZeneca in Arztpraxen ab sofort aufgehoben

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 15.412/ Ein weiterer Todesfall

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 07.05.2021, 16 Uhr 76 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 15.412.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 70 Jahre alter Mann ist in einem Krankenhaus außerhalb von Mannheim verstorben. Dabei handelt es sich um eine Nachmeldung aus dem April. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 288 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 13.281 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.843 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/

Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert- Koch- Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.

Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Aktuelle Impfzahlen

In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 06.05.2021 (Stand: Donnerstag, 21 Uhr) wurden in Mannheim 132.401 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.

Dabei handelt es sich um 90.566 Erstimpfungen und um 41.835 Zweitimpfungen.

Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.

3. Zahl der positiven Schnelltestungen

Im Zeitraum vom 26.04.2021 bis zum 02.05.2021 (KW 17) hat das Gesundheitsamt 128 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürger*innen erhalten, davon liegt für 84 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 84 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 84 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 17. Kalenderwoche von 564 neuen positiven Fällen 14,9 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 17. Kalenderwoche 27.273 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.

Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.

4. Allgemeinverfügung zu Testungen von Kita-Kindern und -Beschäftigten verlängert

Die Stadt Mannheim hat am 15. April eine Allgemeinverfügung (AV) zu Testungen an Kindertagesstätten (Kitas) erlassen, die zunächst bis zum 9. Mai befristet war. Mit der heute erlassenen AV, wird diese bis zum 30. Mai verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter. Die AVen können hier eingesehen werden https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

Gemäß der AV wird von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie vergleichbaren Einrichtungen sowie Kindern, die in Kindergärten (in der Regel im Alter von drei bis sechs Jahren) oder Betreuungsangeboten für Schulkinder betreut werden, als Voraussetzung für den Zutritt zur Einrichtung sowie die Teilnahme an den Angeboten in der Regel zwei Mal pro Woche der Nachweis eines negativen COVID-19 Tests verlangt. Hiervon gibt es bestimmte Ausnahmen.

Weitere Informationen zum Thema Corona-Regelungen für Kitas und Schulen finden sich hier: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/service-waehrend-corona/kinderbetreuung

5. Mobile Corona-Impfteams in der Neckarstadt-West im Einsatz

Ab Montag, 10. Mai, wird das Impfzentrum der Stadt Mannheim zehn Tage Vor-Ort-Impfungen in der Neckarstadt-West durchführen. Die Impfungen werden von mobilen, fachlich geschulten Teams durchgeführt. Das Impfangebot dort richtet sich an Bewohner*innen der Neckarstadt-West.

„Das Infektionsgeschehen in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen ist deutlich überdurchschnittlich. Eine Erklärung sind die Wohnverhältnisse und ein hoher Anteil von Menschen, die nicht von zu Hause aus arbeiten können,“ erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und führt fort: „Gleichzeitig wissen wir, dass gerade in diesen Stadtteilen die Impfquote unterdurchschnittlich ist. Nach den positiven Erfahrungen, die wir diese Woche auf der Hochstätt gemacht haben, soll die Impfung nächste Woche in die Neckarstadt-West gebracht werden. Meinen großen Dank richte ich an das Land Baden-Württemberg für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit in diesem Modellprojekt. Wenn das Land ab 17. Mai wie angekündigt die Priorität 3 weiter öffnen wird, sind auch Personen mit besonderen Wohn- und Lebenslagen impfberechtigt. Wir freuen uns, dass wir mit der besonderen Freigabe des Landes bereits vorab diese vulnerable Gruppe impfen können. Wir arbeiten intensiv an Konzepten für weitere Stadtteile, brauchen dafür aber weitere Kapazitäten und Unterstützung des Landes“

Das mobile Impfangebot wird in der kommenden Woche ab Montag 9:00- 15:00 Uhr im Bürgerhaus der Neckarstadt-West angeboten. Zwei Mobile Impfteams werden dort für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers bereitstehen

6. Sonderaktion abgeschlossen: Zusätzliche Impftermine für alle über 80-, über 70-jährigen und über 65-jährigen Mannheimer*innen

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: „Die Sonderaktion der zusätzlichen Impftermine für die Altersgruppen der über 65-jährigen und älteren Mannheimer*innen wurde erfolgreich abgeschlossen. Anfang Februar haben wir damit begonnen, über 80-jährige Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Mannheim nach und nach anzuschreiben und die Aktion aufgrund zahlreicher positiver Rückmeldungen sukzessive weitergeführt bis zum Geburtstermin 30.06.1956. Diese Altersgruppen anzuschreiben und ihnen ein ergänzendes Angebot zur zentralen Terminvereinbarung anzubieten, war für Mannheim der richtige Weg. Ich danke dem Land für die gute Zusammenarbeit. Auch allen Mitarbeitenden, die diese Aktion ermöglicht haben, ob in der Organisation, der Hotline oder im Impfzentrum selbst, gilt mein großer Dank für Ihren Einsatz.“

Die Verschickung von Schreiben an alle Bürger*innen bis zum Geburtstermin 30.06.1956 und älter mit Hauptwohnsitz in Mannheim ist abgeschlossen. Damit wurden alle über 80-, über 70-jährigen und über 65-jährigen Mannheimer*innen seit Anfang Februar nach und nach von der Stadt angeschrieben. Sie werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben. Aufgrund der erweiterten Impfangebote und die Möglichkeit der Impfung durch den Hausarzt, werden darüber hinaus, wie angekündigt, keine weiteren Jahrgänge angeschrieben.

Die Schreiben haben die Bürger*innen sukzessive erreicht und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar!

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

7. Virtuelle Bezirksbeiratssitzung

Solange aufgrund hoher Inzidenzwerte auf die Durchführung der gewohnten öffentlichen Sitzungen in den Stadtbezirken verzichtet werden muss, besteht nun die Möglichkeit, als Zuhörer*innen am virtuellen Austausch zwischen Bezirksbeirät*innen und Verwaltung teilzunehmen. Die Sitzung des Bezirksbeirates Seckenheim können Interessierte nach vorheriger Anmeldung bis zum 11. Mai 2021 unter ratsangelegenheiten@mannheim.de verfolgen. Sie erhalten nach Anmeldung die entsprechenden Zugangsdaten.

8. Meldung des Landes: Priorisierung für AstraZeneca in Arztpraxen ab sofort aufgehoben

Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom gestrigen Donnerstag (6. Mai) ist die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca auch in Baden-Württemberg für die Impfungen in den Arztpraxen ab sofort aufgehoben. In den Hausarztpraxen kommt es derzeit aufgrund von Corona-Impfungen und vermehrten Nachfragen zu einem großen Andrang. Patientinnen und Patienten sollten deshalb weiterhin Geduld haben. Auch wenn die Priorisierung für AstraZeneca in den Arztpraxen aufgehoben ist, so bleibt die Impfstoffmenge weiterhin begrenzt. In den Impfzentren gilt weiterhin für alle Impfstoffe gegen das Coronavirus die Priorisierung.

„Ich begrüße die Aufhebung der Priorisierung von AstraZeneca, denn viele Arztpraxen berichten von Diskussionen mit ihren Patientinnen und Patienten und Vorbehalten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (7. Mai) in Stuttgart. „Aus den Impfzentren in Baden-Württemberg gibt es dagegen keine Hinweise, dass es bei AstraZeneca-Terminen zu ungewöhnlich vielen Absagen kommt. Zu Recht, denn der Impfstoff ist hoch wirksam und sicher. Ich selbst habe mich damit impfen lassen“.

In den baden-württembergischen Impfzentren gilt vor diesem Hintergrund für alle Impfstoffe weiterhin die Priorisierung, denn der Impfstoff reicht noch nicht für alle, die schon heute eine Impfung möchten. „Mit der Beibehaltung der Priorisierung in den Impfzentren stellen wir sicher, dass im Mai auch weiterhin der Schutz der besonders vulnerablen Personengruppen Vorrang hat. Wir werden uns beim Bund auch weiter für mehr Impfstoff einsetzen. In den Arztpraxen erfolgt die Priorisierung bei AstraZeneca nun durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte selbst, schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten“, so Minister Lucha weiter.

Impfabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung

Wird die Impfung in der Praxis vorgenommen, so kann der impfende Arzt oder die Ärztin nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz in Absprache mit der Patientin oder dem Patienten den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung frei festlegen. Nach der Impfstoffzulassung ist dabei ein Zeitraum zwischen vier und zwölf Wochen möglich.

In den Impfzentren gilt weiterhin der festgelegte Impfabstand von 12 Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung. Ob und wie sich im Terminbuchungstool in Zukunft ein variabler Zeitabstand technisch umsetzen lässt, wird aktuell geprüft. Auch bei bereits gebuchten Zweitimpfterminen ist ein Vorverlegen nicht möglich. Die Impfzentren des Landes erhalten vom Bund nur noch sehr begrenzte Mengen von AstraZeneca, konkret so viel, wie für die jeweiligen Zweitimpfungen in einer Woche notwendig sind. Für das Vorverlegen von Terminen in frühere Wochen ist daher nicht ausreichend Impfstoff vorhanden.
Quelle Stadt Mannheim

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