Frankenthal – Alkoholverkaufsbeschränkung rechtens
Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Alkoholische Getränke dürfen an den Tankstellen in Frankenthal außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten, also zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr, nur in begrenzten Mengen an Reisende verkauft werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Stadt Frankenthal hat den Tankstellenbetreibern in ihrem Stadtgebiet den Verkauf alkoholischer Getränke in der Zeit … Mehr lesen