Koblenz – OVG auch Rechtsanwälte müssen zahlen
Koblenz – Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – Rechtsanwalt muss Rundfunkgebühr für PC zahlen – Ein Rechtsanwalt muss für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt dann nicht, wenn er ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken (z.B. in seinen Büroräumen oder im dienstlich genutzten Fahrzeug) bereithält und dafür bereits Rundfunkgebühren zahlt. So entschied das Oberverwaltungsgericht … Mehr lesen