Koblenz – Keine Impfbeihilfe für Beamtentöchter über 17
Koblenz – Beihilfe zur Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs nur für Mädchen bis 17 Jahre – Ein Beamter erhält zu den Kosten der Impfungen seiner 19 bzw. 21 Jahre alten Töchter gegen Gebärmutterhalskrebs keine Beihilfe. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Töchter des Klägers, eines Landesbeamten, erhielten im Alter von 19 bzw. 21 Jahren die … Mehr lesen