Neustadt – VG-Urteil: Meldepflicht für Gartenbrunnen
Neustadt a. d. Weinstraße – Wer in Rheinland-Pfalz einen Gartenbrunnen bohren möchte, muss dies der Wasserbehörde melden. Einer gebührenpflichtigen Erlaubnis bedarf ein solches Vorhaben aber nur, wenn es das Grundwasser gefährden könnte. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 16. Dezember 2009 hervor. Der Kläger möchte in seinem Vorgarten einen Brunnen bohren, um … Mehr lesen