Speyer – OVG: Solaranlage muss nur teilweise beseitigt werden
Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar – Im Geltungsbereich der innerstädtischen Gestaltungssatzung der Stadt Speyer ist eine Solaranlage, soweit sie den Dachfirst überragt, nicht zulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger ist in Speyer Eigentümer zweier mit Wohnhäusern bebauter Grundstücke, die im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung liegen. Diese Satzung hat sich zum Ziel gesetzt, das … Mehr lesen