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Ludwigshafen – Mit CO2- Waffe an Berufsschule leicht verletzt

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Dienstag, 22.2.2011, nach der großen Pause, wurde das Haus des Jugendrechts von der Schulleitung der Berufsbildenden Schule Technik I in der Franz-Zang-Straße darüber informiert, dass ein 19-jähriger Schüler vor bzw. in einem Klassenraum auf zwei Mitschüler mit einer CO2-Waffe geschossen habe. Dabei erlitten diese jeweils eine leicht blutende Wunde am Oberschenkel bzw. an einer Wade.

Diese Vorfälle ereigneten sich während der kleinen Pause zwischen 9 und 9.15 Uhr und waren der Schulleitung bzw. dem Klassenlehrer zunächst nicht bekannt geworden.

Erst als einer der Leichtverletzten in der großen Pause (12.30 Uhr bis 13 Uhr) in der neben dem Klassenraum befindlichen Toilette erneut von einem Schuss im Nackenbereich getroffen, jedoch nicht verletzt worden war und sich daraufhin eine Rangelei entwickelte, erfuhr der Klassenlehrer von dem gesamten Vorfall.

Zur Rede gestellt, bestritt der in Speyer wohnende 19-Jährige die Vorwürfe. Durch weitere Ermittlungen konnten die Polizeibeamten vom Haus des Jugendrechts Zeugen und die beiden 16 und 17 Jahre alten leichtverletzten Schüler aus Ludwigshafen bzw. Mannheim ermitteln. Bei dem 16-Jährigen wurde die CO2-Waffe zu Hause im Keller sichergestellt. Er hatte sie von dem 19-Jährigen erhalten, als dieser vom Klassenlehrer zur Schulleitung gebracht wurde. Zum Führen dieser Waffe ist ein kleiner Waffenschein erforderlich.

Die beiden Verletzten mussten nicht ärztlich versorgt werden.

Der Beschuldigte, der vom weiteren Unterricht ausgeschlossen wurde, hat in einer ersten Vernehmung angegeben, in zurückliegender Zeit von einem der Verletzten gemobbt worden zu sein.

Folgende Maßnahmen werden von schulischer Seite eingeleitet:
. Tadel durch den Schulleiter
. Sofortiger, 3-tägiger Schulausschluss und Verbot, das Schulgelände zu betreten
. Prüfung der Möglichkeit des Aussprechens des Schulausschlusses auf Dauer
. Information des Arbeitgebers

(Von Seiten er Schule werden weitere Maßnahmen gegen den 19-Jährigen geprüft.)

Die weiteren polizeilichen Ermittlungen gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetzt dauern an.

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