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Südliche Weinstraße – Kreis macht Ernst für den Ernstfall: Ausschuss bringt drei weitere Projekte des Katastrophenschutzes auf den Weg

Der Katastrophenschutz im Landkreis Südliche Weinstraße soll stark aufgestellt und zeitgemäß ausgestattet sein. Dazu hatte der Kreistag SÜW im Jahr 2022, insbesondere unter dem Eindruck der Ahrtal-Katastrophe und der Corona-Pandemie, einen ambitionierten, zwölf Millionen Euro umfassenden Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Katastrophenschutz in den nachfolgenden zehn Jahren verabschiedet. Die Kreisverwaltung setzt diesen Plan nun Schritt für Schritt um. In der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses standen dementsprechend mehrere Tagesordnungspunkte aus diesem Themenfeld auf der Agenda: Einstimmig beschoss der Ausschuss, Stellplätze für kommunale Katastrophenschutzfahrzeuge in Herxheim zu fördern sowie die Vergabeverfahren für einen geländegängigen Pick-up und einen Krankentransportwagen einzuleiten.

Geeignete Stellplätze in Herxheim
Aus dem Katastrophenschutz-Bedarfsplan geht unter anderem hervor, dass mehr kommunale Einsatzfahrzeugen notwendig sind. Grund: Einige müssen aus Altersgründen ersetzt und andere ergänzend beschafft werden, unter anderem, um die ganze Fläche des weitläufigen Kreisgebietes verlässlich abzudecken. Für diese kommunalen Katastrophenschutzfahrzeuge werden außerdem geeignete, LKW-taugliche Stellplätze benötigt. Diese Plätze sind aktuell noch nicht ausreichend vorhanden.

Der DRK-Ortsverein Herxheim beabsichtigt, eine Halle mit Stellplätzen zu erreichten, die sowohl für DRK-eigene als auch für kommunale Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes nützlich wären. Der für den Katastrophenschutz zuständige Kreisbeigeordnete Kurt Wagenführer plädierte in der Sitzung dafür, dass der Kreis sich an dieser Halle beteiligt: „Wir könnten vier der sechs Stellplätze in dieser Halle in Herxheim in Anspruch nehmen. Der Standort ist hervorragend geeignet, um den südöstlichen Kreisteil abzudecken und es ist ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden.“

Zwischen neuer Rettungswache und Tribüne des Waldstadions
Das dortige DRK würde das Projekt eigens größer dimensionieren, um auch die kommunalen Katastrophenschutzfahrzeuge unterzubringen, ergänzte Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Jens Thiele. „Mit dem DRK haben wir einen zuverlässigen Bauträger, der die Plätze in unserem Sinne errichten wird und mit dem wir sehr gut zusammenarbeiten“, so der BKI weiter. Die Halle solle auf dem Gelände des Stadions in Herxheim zwischen neuer Rettungswache und Tribüne errichtet werden. In der Tribüne seien bereits die Räume des DRK Ortsvereins untergebracht, sodass sich kurze Wege und Synergieeffekte ergeben: Umkleide-, Sozial- und Sanitärräume sind dort bereits vorhanden.

Der Kreisausschuss stimmt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigungen zu, die Baumaßnahme des DRK Herxheim mit 65 Prozent der Baukosten, höchstens jedoch 355.000 Euro, zu fördern.

Für den Pfälzerwald braucht es im Notfall Allrad
Außerdem sieht der Bedarfs- und Entwicklungsplan Katastrophenschutz für den Landkreis SÜW unter anderem einen Kommandowagen als Erkundungs- beziehungswiese Aufklärungsfahrzeug vor. Das Fahrzeug soll ein geländegängiger Pick-up mit Allradantrieb sein, mit dem auch schwer erreichbaren Einsatzstellen im Wald oder bei Hochwasser erreichbar sind. Das soll im Ernstfall die sogenannte Lagefeststellung durch die Einsatzleitung erleichtern. Dieses Fahrzeug soll zu gleichem Zweck unter anderem die kreiseigene Drohne geladen haben. Auch Waldbrandrucksäcke, Tauchpumpen oder eine Schleifkorbtrage könnten bei Bedarf auf dem Pick-up mitgeführt werden.

Der Plan: Das Fahrzeug soll bei der Feuerwehr Leinsweiler-Eschbach-Ilbesheim im neuen Feuerwehrhaus Leinsweiler stationiert werden. Dazu ist im Neubau bereits ein Stellplatz vorgesehen, den der Kreis mit 125.000 Euro gefördert hat. Da die Feuerwehr Leinsweiler-Eschbach-Ilbesheim auch die kreiseigene Drohne betreibt, passt alles zusammen. Für die Fahrzeugbeschaffung sind im laufenden Kreishaushalt Finanzmittel in Höhe von 80.000 Euro vorhanden.
Pick-up soll auch ohne Förderung angeschafft werden

„Eine Landeszuwendung wurde durch die ADD abgelehnt mit der Begründung, dass ein solches Fahrzeug in keiner Konzeption des Landes auf Kreisebene vorgesehen und notwendig ist“, berichtete Kurt Wagenführer. Er erinnerte: „Es gibt im Land noch immer keine Richtlinie für Katastrophenschutzfahrzeuge, sondern bisher nur für Feuerwehrfahrzeuge. Wir haben gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt, denn wir benötigen dieses Fahrzeug dringend. Gegebenenfalls schaffen wir es ohne Zuschuss an.“ In der Beschlussvorlage zur Sitzung hat sich auch die Fachabteilung der Verwaltung entsprechend positioniert: Gemäß der Risikoanalyse des Bedarfs- und Entwicklungsplans sehe man, anders als die ADD, die Notwendigkeit, auch aus der Erfahrung vergangener Einsätze im Pfälzerwald, als zwingend gegeben an.

Der Kreisausschuss hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, das Vergabeverfahren einzuleiten und nach Prüfung und Wertung der Angebote dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

Verletze im Katastrophenfall transportieren
Ebenfalls einstimmig brachte der Ausschuss ein weiteres Vergabeverfahren auf den Weg: Ein Krankentransportwagen für den Katastrophenschutz soll angeschafft werden. Im Haushalt 2023 ist das Vorhaben mit bis zu 100.000 Euro eingeplant. Die Stadt Landau beteiligt sich gemäß interkommunalem Vertrag mit rund 30.000 Euro. Außerdem wurde beim Land eine Anteilsförderung (bis zu 40 Prozent) beantragt; in diesem Fall hat das Land die Notwendigkeit anerkannt und auch bewilligt, das Fahrzeug vorzeitig zu beschaffen.

Hintergrund: Der Landkreis unterhält zur Erfüllung seiner Aufgaben im Katastrophenschutz interkommunal mit der Stadt Landau die gemeinsame Katastrophenschutzeinheit „Schnelleinsatzgruppe (SEG)“. Diese bildet zusammen mit der Abschnittsleitung Gesundheit den medizinischen Katastrophenschutz und wird durch die Hilfsorganisationen DRK Kreisverband Südliche Weinstraße, DRK Kreisverband Stadt Landau und DLRG Landau gestellt. Die Ausstattung der Hilfsorganisationen mit den erforderlichen Fahrzeugen ist Aufgabe der Kreisverwaltung als geschäftsführende Behörde im interkommunalen Katastrophenschutz.

Quelle: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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