Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Kontinuität, Leistungsfähigkeit und Effizienz sind gerade für Betriebe, die für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger arbeiten, elementar. Darauf achtet auch der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL), der sich um die Entsorgungssicherheit in der Stadt Landau kümmert. „Der Gesetzgeber stellt uns Aufgaben, denen der Betrieb im engen Schulterschluss mit der Stadt nachkommt“, ordnet Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron als Vorsitzender des Verwaltungsrates vor der anstehenden Gremienzusammenkunft ein. Dort steht neben komplexen organisatorischen Neuerungen auch die Ausdehnung der Gebiete mit gelber Tonne auf der Tagesordnung.
Interkommunale Gesellschaft an den Start
EWL und fünf Verbandsgemeinden aus dem Umland werden in Kürze mit der Kommunalen Servicebetriebe Südpfalz GmbH (KSS GmbH) starten. Ihr Anliegen: das Bündeln von Dienstleistungen im Bereich Abwasserentsorgung und Wasserversorgung. In diesen Bereichen sind die organisatorischen und rechtlichen Anforderungen hoch, gemeinsam lassen sich Know-how und personelle Ressourcen besser nutzen. Mit im Boot sind neben dem EWL die Verbandsgemeinden Edenkoben, Landau-Land, Offenbach, Herxheim und Bad Bergzabern. Der künftige Servicebetrieb fällt zudem unter den Tarifvertrag der Versorgungsbetriebe (TV-V) und kann so möglicherweise im Wettbewerb um die raren Fachkräfte in der Branche mit attraktiveren Konditionen besser punkten. Bernhard Eck, EWL-Vorstandsvorsitzender, und die Werkleitung der Verbandsgemeindewerke aus Edenkoben werden im Rahmen ihrer hauptamtlichen Tätigkeit die Geschäftsführung der KSS gleichberechtigt ausüben. Die Gesellschaftsgründung wurde seit längerer Zeit vorbereitet. Der Start hat sich pandemiebedingt verzögert und kann frühestens zum 1. Juli 2021 erfolgen.
Gelbe Tonnen bewährt
Seit 2020 nutzen Haushalte und Betriebe in den Ortsteilen und einer Reihe innerstädtischer Gebiete die gelben Tonnen. Aktuell sind es gut 7.000 Stück, diese haben sich als Sammelbehälter für Leichtverpackungen hervorragend bewährt. Künftig sollen weitere Areale von den Vorzügen der festen Behälter profitieren und damit den gelben Sack ablösen. Dieses Ziel will der EWL auf dem Verhandlungsweg mit den Dualen Systemen, die für Verpackungsabfälle von Gesetzes wegen zuständig sind, erreichen. „Die gelben Tonnen sind ein Gewinn für das Stadtbild und den Komfort der Nutzerinnen und Nutzer. Wir wollen deshalb ab dem Jahr 2023 einen möglichst großen Teil des Stadtgebiets mit gelben Tonnen ausstatten “, unterstreicht Dr. Maximilian Ingenthron mit Blick auf die nächsten Abstimmungsgespräche. Dabei seien mehrere Optionen für eine Umsetzung möglich. Lediglich der innere Altstadtring ist durch die dichte Bebauung von den Überlegungen ausgenommen, hier ist auch künftig der Einsatz der gelben Säcke sinnvoll.
Steuerrecht erfordert Umorganisation
Kommunale Körperschaften müssen aufgrund einer Neuerung der Umsatzsteuergesetzgebung umdenken. Das betrifft den EWL in seiner Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“ in besonderer Weise. Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der die Umwandlung vom städtischen Eigenbetrieb zum heutigen EWL damals als Dezernent vorantrieb, kennt diese Problematik: „Aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen sind nun erneut Anpassungen notwendig, um weiterhin effiziente Strukturen im „Konzern Stadt“ gewährleisten zu können“. Denn der Betrieb erbringt erhebliche Leistungen für die Stadt, die bislang ohne Mehrwertsteuer verrechnet werden durften. Genau das regelt der Paragraph 2b im Umsatzsteuergesetz neu und zwingt zu einer Neuorganisation. „Bislang war die gegenseitige Beauftragung zwischen Stadt und EWL sehr einfach und wir konnten das Know-how des einen beim anderen optimal einsetzen. Unser Ziel ist, dass es so bleibt“, ordnet Bernhard Eck ein. Zum Beispiel bei Leistungen des Bauhofs in der Grünpflege, dem Winterdienst oder der Straßenreinigung oder umgekehrt Vermessungsleistungen der Stadt und IT-Unterstützung etc. ist das wirtschaftlich nicht mehr möglich, wenn 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden müssen.
Es wurden vier Varianten für die Organisation entwickelt, die Bernhard Eck dem Verwaltungsrat vorlegt:
1. Der EWL wird komplett wieder Eigenbetrieb der Stadt Landau. Dem steuerlichen Vorteil stünden allerdings organisatorische Nachteile gegenüber, die unter anderem in längeren Entscheidungswegen für Investitionen liegen.
2. Neugründung des Bauhofs als städtischer Eigenbetrieb mit allen Aufgaben: Dadurch würden wiederum Leistungen des Bauhofes, die dieser für den EWL erbringt, mehrwertsteuerpflichtig.
3. Teilweise Ausgründung des Bauhofes als städtischer Eigenbetrieb mit Tätigkeiten, die nur die Stadt betreffen. Dies umfasst rund 36 Beschäftigte, z.B. aus dem Bereich Straßenunterhalt, Grünflächenpflege und Winterdienst.
4. Komplette Aufgabenübertragung auf den EWL. Damit delegiert die Kommune an den Betrieb komplett und stellt dazu Finanzmittel bereit – steuerfrei. Hierzu müssten allerdings Beschäftigte aus den Fachämtern an den EWL zugewiesen werden, organisatorisch ein enormer Aufwand.
„Es sind viele Details, die es hier zu betrachten gibt. Der Verwaltungsrat des EWL berät diese vor, und die abschließende Entscheidung wird dann in den städtischen Gremien gefällt“, fasst der Vorstandsvorsitzende zusammen. Bei der Ausarbeitung der Entwicklungsvarianten hat sich herauskristallisiert, dass sowohl der EWL als auch die Fachämter der Kommune Variante 3 bevorzugen.
Arbeitsförderung
Feste Tagesstruktur, sinnvolles Wirken und zusätzliches Entgelt – der EWL arbeitet eng mit dem örtlichen Jobcenter zusammen und ermöglicht Menschen, die Hartz-IV-Leistungen empfangen, eine sinnvolle Tätigkeit bei gleichzeitiger Aufstockung der Bezüge. Der EWL koordiniert deren gemeinnützigen Einsatz auch für den städtischen Zoo und die Grünflächenpflege in Parks, 2020 waren neun Personen im Einsatz. Im Bauhof führten sie unter anderem Tätigkeiten, die zusätzlich zu den dort fest verankerten Aufgaben organisiert wurden. Insgesamt waren dies mit 178 Arbeitsstunden deutlich weniger als in den Vorjahren, denn pandemiebedingt konnte dieser zusätzliche Aufwand nur im ersten Quartal erbracht werden.