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Verbandsversammlung der Metropolregion Rhein-Neckar tagte


– Ehrung von Oberbürgermeister a.D. Dr. Peter Kurz
– Wahl der Vorsitzenden in den Ausschüssen
– Satzung zur 1. Fortschreibung des Einheitlichen
Regionalplans Rhein-Neckar zu den Plankapiteln
„Wohnbauflächen“ und „Gewerbliche Bauflächen“
beschlossen
– Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und
Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik
zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar
versammelte sich am 15.12.2023 zu einer besonderen Sitzung, die von
einer herausragenden Ehrung geprägt war. Oberbürgermeister a.D. Dr.
Peter Kurz wurde für sein langjähriges Engagement für die
Metropolregion Rhein-Neckar mit der Hermann Heimerich Plakette
geehrt.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung würdigten damit unter
anderem seine beeindruckende 17-jährige Amtszeit als Vorsitzender
des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement.
Seit der Gründung im Jahr 2006 hatte er die Leitung dieses Gremiums
inne und prägte maßgeblich die Entwicklung der Metropolregion Rhein-
Neckar.
Betont wurde nicht nur seine herausragende Führung während seiner
Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Mannheim von 2007 bis
2023, sondern auch seine maßgeblichen Beiträge zur erfolgreichen
Entwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar. So fielen in seine
Amtszeit die Einwerbung erheblicher Fördermittel von EU, Bund und
Ländern sowie zahlreiche regionale Entwicklungsprojekte. Seine Arbeit
wird die Region weiter begleiten, auch wenn er diesem Gremium fehlen
wird.
Wahl der Vorsitzenden in den Ausschüssen: Ausschuss für
Regionalentwicklung und -management und Planungsausschuss
Mit dem Ausscheiden aus der Verbandsversammlung von Dr. Peter
Kurz endete auch sein Vorsitz im Ausschuss für Regionalentwicklung
und management. Die Verbandsversammlung traf folgende Wahl: Das
Amt wird zukünftig Christian Specht, der Oberbürgermeister der Stadt
Mannheim, innehaben. Durch diese Besetzung wurde auch eine
Neuwahl des Vorsitzenden des Planungsausschusses notwendig, da
Christian Specht bisher diesem Ausschuss vorstand. Die Wahl fiel auf
Dr. Ralf Göck, Bürgermeister der Gemeinde Brühl.
Satzung zur 1. Fortschreibung des Einheitlichen Regionalplans
Rhein-Neckar zu den Plankapiteln „Wohnbauflächen“ und
„Gewerbliche Bauflächen“ beschlossen
Weiter wurden in der Sitzung Beschlüsse für die zukünftige
Weiterentwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar gefasst. Eine der
zentralen Entscheidungen betraf die 1. Änderung des Einheitlichen
Regionalplans Rhein-Neckar in den Plankapiteln 1.4 "Wohnbauflächen"
und 1.5 "Gewerbliche Bauflächen". Damit verfolgt die Region Rhein-
Neckar das Ziel einer flächensparenden und ressourcenschonenden
Siedlungsentwicklung, indem Entwicklungsspielräume für die nächsten
10-15 Jahre geschaffen werden.
Verbandsvorsitzender Stefan Dallinger betonte die Bedeutung dieser
Entscheidung: "Damit sind die quantitativen und qualitativen
Weichenstellungen für die künftige wohnbauliche und gewerbliche
Siedlungsentwicklung getroffen. Dies schafft Planungssicherheit und
leistet einen wichtigen Beitrag zur Standortsicherung."
Der Planentwurf wurde in einem umfangreichen Beteiligungsprozess
erarbeitet und orientiert sich an den Prinzipien einer nachhaltigen
Raumentwicklung. Die Identifizierung geeigneter Flächen für die
Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen erfolgte unter
Berücksichtigung von Umweltaspekten und einer sparsamen
Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen.
Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und
Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum
Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
Selbstverpflichtet zur nachhaltigen Entwicklung, legt die Metropolregion
Rhein-Neckar großen Wert auf den Klimaschutz. Dies spiegelt sich in
der langen Tradition des Engagements für eine umweltfreundliche
Regionalplanung und -entwicklung wider. Der Fokus des Einheitlichen
Regionalplans liegt auf einer Energiepolitik, die die Nutzung fossiler
Brennstoffe reduziert und gleichzeitig erneuerbare Energien ausbaut.
Hierbei bieten Solarenergie und Windenergie beträchtliche Potenziale,
wie im Regionalen Energiekonzept aufgezeigt. Ein weiterer
Schwerpunkt der Verbandsversammlung war daher die Fortschreibung
des Teilregionalplans Windenergie und die Aufstellung des
Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen
Regionalplan Rhein-Neckar. Mit Blick auf die Energiewende in der
Region wurden die Planentwürfe für beide Teilregionalpläne und ihre
Offenlage verabschiedet. Diese ist für das 1. Quartal 2024 vorgesehen.
Ralph Schlusche, Direktor des Verbandes Region Rhein-Neckar,
unterstrich die Bedeutung dieser Entscheidungen: "Damit leisten wir
unseren Beitrag für die Energiewende und sichern gleichzeitig eine
nachhaltige Flächeninanspruchnahme."
Die Flächenziele für die Windenergie wurden im Rahmen des
Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgelegt, das bundesweit
konkrete Flächenziele vorschreibt.
Auch für die Freiflächen-Photovoltaik hat die Region nun klare
Handlungsvorgaben erhalten. Der Entwurf des Teilregionalplanes soll
eine zukunftsorientierte Nutzung von Solarenergie sichern, wobei die
Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen Standorte bevorzugt, die
keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erwarten
lassen. Die Präferenz gilt bereits versiegelten Flächen, gewerblichen
und militärischen Konversionsgebieten sowie Deponien. Besondere
Aufmerksamkeit gilt auch linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie
Acker- und Grünlandflächen mit geringem Ertrag, geringer Artenvielfalt
oder vorbestehenden Belastungen.

Anlage
Pressefoto, © VRRN/Landry

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