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Mannheim – 67 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion – Inzidenz 95,9 – Weitere Menschen ab heute in Baden-Württemberg impfberechtigt

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Kinder-Betreuungsgebühren für den Februar werden anteilig erlassen
3. Bildungseinrichtungen
4. Weitere Menschen ab heute in Baden-Württemberg impfberechtigt
5. Wartungsarbeiten: Städtische Homepage kurzzeitig nicht erreichbar

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11100
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 09.03.2021, 16 Uhr, 67 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11100.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10198 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 649 akute Infektionsfälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
Das Gesundheitsamt appelliert sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtes Fieber sofort testen zu lassen.

2. Kinder-Betreuungsgebühren für den Februar werden anteilig erlassen
Der Hauptausschuss des Gemeinderates hat heute entschieden, dass die Betreuungsgebühren in Kita, Hort und Schulkindbetreuung für die ersten drei Februar-Wochen erlassen werden, wenn in diesem kompletten Zeitraum die Kinder keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Für die Kindertagespflege ist ebenfalls wieder eine Erstattungsregelung nach bekanntem Vorgehen vorgesehen.

Hintergrund ist, dass im Monat Februar ab dem 22. Februar die Kitas sowie die Grundschulen im Wechselunterricht wieder geöffnet wurden. In den einzelnen Betreuungsformen sieht der Beschluss Folgendes vor:

Kitas und Horte: Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 1. bis 21. Februar 2021 die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, werden die Betreuungsgebühren in Höhe von 75 Prozent als Ersatz für die vom Land angeordnete Schließung der Kitas und Horte erlassen.
Für die Kinder, die die Notbetreuung besucht haben, werden die Gebührensätze entsprechend der Gebührensatzung der Stadt Mannheim in vollem Umfang fällig.
Die Entschädigung soll durch eine Gutschrift bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres 2020/2021 im August 2021 erfolgen, sofern die Gebühren überwiesen oder eingezogen wurden.

Bei der Schulkindbetreuung wird für den Monat Februar analog zum Januar 2021 verfahren und Eltern, deren Kinder den gesamten Februar die Schulkindbetreuung des Fachbereichs Bildung nicht in Anspruch genommen haben, weil sie beispielsweise wegen des Wechselmodells auch in der letzten Februarwoche nicht die Schule besuchten, werden die Gebühren komplett erlassen.
Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung vom 22. bis 28. Februar erfolgt die Erstattung der Gebühr nur für die davorliegenden drei Wochen, in der die Betreuung nicht genutzt wurde. Wurde durchgehend die Notbetreuung in Anspruch genommen, findet keine Erstattung statt.

Freie Träger: Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten der freien Träger werden für Plätze, die von 1. bis einschließlich 21. Februar nicht durch Notbetreuung belegt waren, anteilig mit 75 Prozent der monatlichen Gebühr für diesen Zeitraum, maximal jedoch in Höhe der städtischen Gebühren, übernommen.
Auch die freien Träger in der Schulkindbetreuung, die über den Fachbereich Bildung bezuschusst werden, erhalten eine Erstattung der Elternbeiträge für die Kinder, die nicht an der Betreuung teilgenommen haben, maximal in Höhe der städtischen Gebühren.

Kindertagespflege: Ferner wird die Erhebung der Kostenbeiträge für Eltern in der Kindertagespflege ausgesetzt, wenn während der pandemiebedingten Schließung im Februar 2021 keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Kindertagespflegepersonen mit Erlaubnis und aktiver Kinderbetreuung wird ein ergänzender Sachkostenzuschuss von 250 Euro für pandemiebedingte Ausgaben wie Reinigungs- und Hygienemaßnahmen, medizinische Masken, sowie erhöhte Nebenkosten gewährt.

3. Bildungseinrichtungen

Land: Weitere Öffnungsschritte bei Schulen
Das Kultusministerium Baden-Württemberg teilt folgendes mit: https://km-bw.de/,Lde/startseite/Service/2021-03-04-landesregierung-verstaendigt-sich-auf-weitere-oeffnungsschritte-bei-schulen

„Die Landesregierung hat sich auf weitere Öffnungsschritte bei Schulen geeinigt: Am Montag, 15. März 2021 sollen die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Auch die weiterführenden Schulen sollen ab 15. März 2021 mit den Klassen 5 und 6 zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb zurückkehren.

Für die Grundschulen gilt dabei, dass der Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen soll. Die Klassen 5 und 6 kehren ebenfalls in den Präsenzunterricht zurück. Alle Schülerinnen und Schüler kommen ins Schulgebäude und sollen unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet werden. Sportunterricht findet weiterhin nicht statt. Außerschulische Partner, soweit sie fester Bestandteil des Schulbetriebs sind – zum Beispiel beim Ganztag und in der flexiblen kommunalen Betreuung – können dabei in den Präsenzbetrieb einbezogen werden. Wichtig ist aber auch hier, dass konstante Gruppen gebildet werden. Auch Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind unter Beibehaltung fester Gruppen möglich. Alle übrigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen hingegen sind bis auf weiteres nicht möglich.

Notbetreuung an Schulen: Für die Grundschulen bedeuten diese Öffnungsschritte, dass sie ab 15. März 2021 auch keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Auch für die Klassen 5 und 6 entfällt mit diesem Schritt die Notbetreuung, für Klasse 7 hingegen wird es weiter das Angebot der Notbetreuung geben.

Für die Abschlussklassen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 werden zunächst weiterhin im Fernunterricht unterrichtet. Dieser Rahmen gilt zunächst bis zu den Osterferien. Sofern es die Infektionslage zulässt, soll der Präsenzunterricht auf weitere Jahrgänge ausgeweitet werden. Über die bereits bestehenden und noch im Ausbau befindlichen Testangebote vor Ort sollen auch Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht sind, ein freiwilliges Testangebot wahrnehmen.“

Die Regelungen im Detail finden sich hier.

Bildungseinrichtungen der Stadt Mannheim

Kitas und Kindertagespflege

Die Kitas und Kindertagespflege in Mannheim befinden sich seit dem 22. Februar wieder im „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/service-waehrend-corona/kinderbetreuung.

Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab 8. März 2021. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Sie sehen unter anderem Folgendes vor:

Jugendarbeit

Ab dem 15. März sind Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 VIII. Sozialgesetzbuch wieder erlaubt. Derzeit werden entsprechende Maßnahmen und Konzepte erarbeitet. Sobald die Details vorliegen, sind diese hier einsehbar:https://www.majo.de/

Stadtbibliothek bietet weiterhin kontaktlosen Abholservice und ab nächster Woche Besuche nach Terminvereinbarung an

In der Stadtbibliothek können weiterhin Medien nach vorheriger Bestellung per Mail oder Telefon kontaktlos abgeholt werden.
Ab Donnerstag, 11. März, ist es auch möglich, einen Termin für einen Besuch in den einzelnen Bibliotheken ab der kommenden Woche zu vereinbaren. Die Besuche sind per Telefon oder E-Mail direkt mit der gewünschten Bibliothek abzustimmen. Die jeweiligen Kontaktdaten und Informationen dazu finden sich auf der Homepage unter: www.mannheim.de/stadtbibliothek/adressen-und-oeffnungszeiten

Für den Besuch gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen wie das Tragen einer medizinischen oder FFP 2 –Maske und die Einhaltung der Abstandsregeln.
Weiterhin sind auch alle elektronischen Dienste wie onleihe, pressreader freegal music oder filmfriend und die Datenbanken nutzbar und es wird ein vielfältiges Angebot an Online-Veranstaltungen geboten, wie zum Beispiel den Familiensonntag zum Welttag der Poesie am 21. März. Weitere Infos hierzu finden sich ebenfalls auf der Homepage: www.stadtbibliothek.mannheim.de

Musikschule Mannheim

Die Musikschule Mannheim bleibt aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte im Stadtgebiet Mannheim bis auf Weiteres für Präsenzangebote geschlossen. In allen Unterrichtsarten, in denen dies möglich ist, wird weiterhin Online-Unterricht angeboten. In Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen ist laut der ab 8. März gültigen Corona-Verordnung des Landes für Musikschulen ab dem darauf folgenden Tag in allen Unterrichtsfächern der Einzelunterricht in Präsenzform und der Unterricht in Kleingruppen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Beurteilung der Inzidenzlage der im Rhein-Neckar-Kreis befindlichen Kooperationsgemeinden der Musikschule Mannheim kann hier anders sein. Weitere aktuelle Informationen finden sich unter: www.mannheim.de/musikschule

Mannheimer Abendakademie

Auch die Mannheimer Abendakademie bleibt bis mindestens 28. März grundsätzlich geschlossen und es können mit wenigen Ausnahmen wie beispielsweise Prüfungsvorbereitungskurse keine Präsenzkurse angeboten werden. Online-Angebote finden jedoch statt wie angekündigt. Anmeldungen nimmt die Abendakademie über ihre Homepage und auch telefonisch gerne entgegen. Das Serviceteam ist telefonisch von Montag bis Freitag von 10-14 Uhr unter der Tel.-Nr. 0621 1076 0 und 0621 1076 150 erreichbar. Bei Fragen oder für weitere Informationen empfiehlt die Abendakademie sich per E-Mail an die jeweils zuständige Fachperson zu wenden; die E-Mail-Adressen finden Sie unter http://www.abendakademie-mannheim.de/info/team-der-abendakademie/

4. Weitere Personen in Baden-Württemberg impfberechtigt

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-menschen-ab-heute-in-baden-wuerttemberg-impfberechtigt-1/

5. Wartungsarbeiten: Städtische Homepage kurzzeitig nicht erreichbar

Aufgrund von Wartungsarbeiten am Server wird die städtische Homepage www.mannheim.de am Dienstag, 09. März, ab 22:00 Uhr vorübergehend nicht erreichbar sein. Die Arbeiten werden voraussichtlich zwei Stunden lang dauern, so dass die Homepage ab 00:00 Uhr wieder erreichbar sein wird. Der Wartungszeitpunkt wurde bewusst auf die späten Abendstunden gelegt, da zu diesem Zeitpunkt erfahrungsgemäß wenig Verkehr auf der städtischen Homepage zu erwarten ist.
Stadt Mannheim

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