Germersheim – Private Feuerwerke sind nur an Silvester und Neujahr erlaubt
Germersheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, dazu gehört z. B. das Silvesterfeuerwerk, dürfen nur an Silvester und Neujahr ohne Genehmigung abgebrannt werden. In der der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember ist das grundsätzlich nur erlaubt, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Solche Ausnahmegenehmigungen können für besondere Anlässe … Mehr lesen