Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag und erweitert ihre digitalen Angebote und Services nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG).
Erste deutsche Großbehörde erfüllt Vorgaben des OZG bis Ende 2022
Sich online arbeitssuchend melden oder einen Antrag auf Arbeitslosen- oder Kindergeld stellen: Diese Dienstleistungen bietet die BA Bürgerinnen und Bürgern schon seit vielen Jahren in ihren eServices an. Kontinuierlich sind in den vergangenen Jahren noch viele weitere Dienstleistungen hinzugekommen. Arbeitgeber können bequem auf elektronischem Weg Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld online beantragen. Selbständige können einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung elektronisch stellen. Jugendliche können Unterlagen zur Berufseinstiegsbegleitung online hochladen.
Klaus Pawlowski, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Heidelberg, erläutert: „Neben der Jobbörse mit ihren vielfältigen Möglichkeiten der Stellen- und Personalsuche steht für Ausbildungs- und Arbeitssuchende jetzt die sogenannte Jobsuche zur Verfügung. Unternehmen können eine sich ständig weiterentwickelnde Bewerberbörse zur Personalsuche nutzen. Für den Bereich der beruflichen Orientierung und Beratung stehen Selbsterkundungstools wie Check-U und New Plan zur Verfügung.“
Apps, Chatbots, Videokommunikation: Digitalisierung weiter vorantreiben
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie konnte die Arbeitsagentur innerhalb kürzester Zeit neue Onlineangebote zur Verfügung stellen, die nicht im Vorgabenkatalog des OZG enthalten sind, sondern darüber hinaus gehen. Es wurden Apps entwickelt, darunter die App für Kurzarbeitergeld und die Kunden-App BA-mobil, die auch in Zukunft um viele nützliche Funktionen erweitert wird. Die Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit ist jetzt noch schneller und rund um die Uhr möglich.
Chatbots wurden konzipiert und bieten Hilfe beim Ausfüllen von Online-Formularen, indem sie Fragen in Themenbereichen des Arbeitslosengeldbezugs, Kindergeldes, Kinderzuschlages und Kurzarbeitergeldes beantworten.
„Mit der Videokommunikation ist während der Pandemiezeit ein weiteres wichtiges Interaktionsformat geschaffen worden. Kundinnen und Kunden können im Videotermin Fragen rund um Aus- und Weiterbildung oder Rehabilitationsbedarfe mit ihrer Arbeitsvermittlerin und ihrem Arbeitsvermittler besprechen“, erläutert Pawlowski abschließend.
Link zu den aktuellen eServices des BA: https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Quelle: Agentur für Arbeit Heidelberg