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Neuer Heidelberger Mietspiegel gilt ab 25. Oktober – Stadtentwicklungs- und Bauausschuss wird am 17. Oktober informiert – Mietspiegelrechner im Internet

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Der 13. Mietspiegel der Stadt Heidelberg tritt am Mittwoch, 25. Oktober 2023, in Kraft. Der neue Mietspiegel 2023 ist bis 24. Oktober 2025 gültig. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss wird in seiner Sitzung am Dienstag, 17. Oktober 2023, über die neue Auswertung informiert.

Heidelberg besitzt einen qualifizierten Mietspiegel. Das ist der Fall, wenn Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von Interessenvertreterinnen und -Vertretern anerkannt worden sind. Der Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Heidelberg und Umgebung sowie der Mieterverein Heidelberg und Umgebung haben dem Mietspiegel zugestimmt. Die Erstellung des Mietspiegels 2023 wurde durch einen sach- und fachkundigen Beirat unter Vorsitz von Erstem Bürgermeister Jürgen Odszuck begleitet.

Der Mietspiegel 2023 ist eine Neuerhebung, in die Mietverhältnisse der vergangenen sechs Jahre eingeflossen sind. Die durchschnittliche fiktive Mietspiegelmiete je Quadratmeter beträgt nun 10,67 Euro gegenüber 9,40 Euro im Jahr 2021. Damit hat sich die Nettokaltmiete um 1,27 Euro pro Quadratmeter erhöht (13,5 Prozent). Zuletzt hatten sich die Nettokaltmieten in Heidelberg um 2,9 Prozent erhöht im Zuge einer Indexfortschreibung von 2019 bis 2021. Bei der letzten Neuerhebung von 2017 auf 2019 betrug die Zunahme 6,8 Prozent.

Der Grund für die hohe Preissteigerung sind die veränderten Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Inflation und stark ansteigenden Baukosten. In diesem schwierigen Umfeld schafft die Stadt Heidelberg weiterhin neuen Wohnraum: 2022 sind über 660 neue Wohnungen in Heidelberg entstanden. Zuletzt wurden im Jahr 2016 mehr Wohnungen fertiggestellt als 2022. Ein Schwerpunkt lag dabei auf den Konversionsflächen: Vor allem in der Südstadt sind im Jahr 2022 über 350 neue Wohnungen entstanden. In Summe verfügt die Stadt Heidelberg über 79.400 Wohnungen. 2.986 Wohnungen davon sind geförderter Wohnraum mit Sozialbindung.

Was ist ein Mietspiegel?

Mietspiegel sind anerkannte Grundlagen für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie werden genutzt, wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden soll oder Vermieter die monatliche Miete erhöhen wollen. Damit lässt sich herausfinden, ob die Miete für Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung angemessen ist. In Heidelberg gibt es neuerdings fünf verschiedene Mietspiegelzonen. Zuvor waren es 17 gewesen. Die Neuordnung der Mietspiegelzonen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Wie wird der Mietspiegel erstellt?

Ein qualifizierter Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und spätestens alle vier Jahre neu zu erstellen. 2023 wurde der Mietspiegel neu berechnet. Zur Erhebung hatte ein Gutachter im Auftrag der Stadt Mieterinnen und Mieter aus allen Stadtteilen befragt. Insgesamt 2.403 Befragungen wurden ausgewertet. Bei der Befragung wurde auf das Melderegister der Stadt Heidelberg zurückgegriffen. Die Erhebung berücksichtigt die Vorgaben des Mietspiegelreformgesetzes und der Mietspiegelverordnung, die seit Juli 2022 gelten.

Wer wirkt mit?

An der Erstellung des Mietspiegels hat unter dem Vorsitz von Erstem Bürgermeister Jürgen Odszuck der projektbegleitende Mietspiegelbeirat mitgewirkt. Diesem gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Heidelberg und Umgebung e.V. (Haus & Grund Heidelberg) und des Mietervereins Heidelberg und Umgebung, der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH (GGH), des Gutachterausschusses Heidelberg und Immobilienverbandes Deutschland (IVD) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte an. Auch zahlreiche Ämter der Stadtverwaltung sind vertreten.

Wie kann ich den Mietspiegelrechner nutzen?

Unter www.heidelberg.de/mietspiegel können Interessierte interaktiv den Mietspiegelrechner anwenden. Die neuen Daten gelten ab 25. Oktober 2023. Zunächst wird anhand der Wohnungsgröße und des Baualters der Basismietpreis ermittelt. Danach wird dieser je nach Lage gegebenenfalls um einen Zuschlag erhöht. Der Zuschlag variiert in den fünf Lagekategorien zwischen 0 und 21 Prozent. Zuletzt wird die Ausstattung der Wohnung einbezogen: Eine Einbauküche (+ 9 Prozent) oder ein hochwertiger Fußbodenbelag (+ 4 Prozent) bedeuten beispielsweise einen Zuschlag, während die Lage im Untergeschoss (- 4 Prozent) oder das Nicht-Vorhandensein eines Balkons, Terrasse oder Wintergartens (- 3 Prozent) zu einem Abschlag führen. Auf Basis des errechneten Wertes lässt sich vergleichen, in welchem Rahmen die veranschlagte Miete liegt.

Ergänzend: Weitere Informationen im Internet unter www.heidelberg.de/mietspiegel.

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