Rhein-Pfalz-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar. Die Klage des Rhein-Pfalz-Kreises gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Abriss der Hochstraße Nord und dem Bau der Helmut-Kohl-Allee hat hohe Wellen geschlagen. Landrat Clemens Körner und
Ludwigshafens Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck haben sich daher in den vergangenen Wochen zu Gesprächen zusammengesetzt, um in dieser Frage alle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und gemeinsame Lösungen zu finden.
Zugleich möchte der Rhein-Pfalz-Kreis auch juristisch sicherstellen, dass seine Intention nicht umgedeutet wird. Daher hat der Kreisausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Klage entsprechend zu reduzieren und so Rechtssicherheit zu schaffen. „Es ging uns immer nur darum, die Rechte der Kreisbürger, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Eigentumsrechte zu wahren. Wir haben auch immer deutlich gemacht, dass wir das Hochstraßen-Projekt weder verzögern noch verhindern wollen“, betont Landrat Clemens Körner.
Konkret wurde beschlossen, den Gegenstand der Klage nicht mehr auf die Kassation des Planfeststellungsbeschlusses zu richten. Stattdessen wird nur noch die hilfsweise gestellte Klage auf eine mögliche Verpflichtung zur Beschlussergänzung aufrechterhalten, um mögliche Entschädigungsansprüche sichern zu können. Der Rechtsanwalt des Kreises wurde bereits mit der
Änderung der Klage beauftragt.
Der Teil der Klage, der auf die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichtet ist, wird damit zurückgenommen. „Wir hoffen, dass wir mit diesem Schritt auch die letzten Zweifel ausräumen können“, sagt Körner. „Der Ludwigshafener Stadtrat kann seine Arbeit an dem Projekt fortsetzen und dabei gänzlich sicher sein, dass es zu keiner Verzögerung durch unsere Klage kommt.“
„Ich freue mich sehr, dass der Rhein-Pfalz-Kreis den Großteil seiner Klage, der sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Helmut-Kohl-Allee richtete, zurücknimmt. Ich freue mich für die Stadt Ludwigshafen, aber auch für die ganze Region. Die Entscheidung würdigte noch einmal die überregionale Bedeutung unseres Vorhabens. Ich bin allen Beteiligten auf Seiten des Rhein-PfalzKreises dankbar, dass wir in gemeinsamen Gesprächen noch einmal Argumente austauschen und
abwägen konnten, so dass es nun möglich war, eine solche Entscheidung vorzubereiten und zu treffen. Damit sparen wir uns unnötigen Ärger und Geld“, kommentiert Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck den Beschluss des zuständigen Kreisausschusses des Rhein-Pfalz-Kreises. Die Oberbürgermeisterin hat den Hauptausschuss der Stadt Ludwigshafen am Montagabend in nichtöffentlicher Sitzung über die Entscheidung des Rhein-Pfalz-Kreises informiert. Aufgrund dieser für die Stadt Ludwigshafen aus mehreren Gründen guten Nachricht beabsichtigt sie, dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung eine Entscheidungsvorlage zur Verlagerung des Kreishauses vorzulegen. „Wir wollen uns nicht gegenseitig blockieren, sondern möglichst einvernehmlich mit Blick auf die unterschiedlichen Perspektiven agieren. Ich denke, damit ist allen Interessen Rechnung getragen“, so
die OB.
Der Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Ludwigshafen freuen sich, dass in dieser Frage juristische Sicherheit geschaffen wurde, und betonen, dass sie ihre sehr gute Zusammenarbeit auch in Zukunft fortführen möchten.
Quelle Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis