Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar.
Landesregierung steht unter bestimmten Voraussetzungen möglichem Pilotprojekt offen gegenüber
Der Speyerer Landtagsabgeordnete Michael Wagner (CDU) beschäftigt sich aktuell u.a. mit wandintegrierten PV-Anlagen für den Lärmschutz, hatte dazu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet und jetzt Antwort aus Mainz erhalten. Wagner wollte wissen, wie die Landesregierung zu Überlegungen steht, Lärmschutzwände mit PV-Elementen zu versehen und ob diese Technik auch an der Umgehungsstraße (B9) in Speyer-West zum Einsatz kommen könnte. Nach Wagners Einschätzung sei die Lage dort ideal und mit dem Geld, das das Land mit der Energiegewinnung verdiene, könnte der Lärmschutz an der Umgehungsstraße verbessert werden.
In ihrer Antwort teilt die Landesregierung dem Abgeordneten Wagner mit, dass die Installation von Solaranlagen auf Fassaden und senkrechten Baukörpern und damit auch die Doppelnutzung von Schallschutzflächen an Straßen für die Gewinnung von solarer Strahlungsenergie ist im Klimaschutzkonzept der Landesregierung enthalten sei und u. a. zum Ausbau der Erneuerbaren Energien diene. Anzumerken sei, dass die größten Potentiale entlang von Autobahnen ggf. zusätzlich noch an Bundesstraßen und Schienenwegen vorhanden seien. Autobahnen würden durch die Autobahn GmbH verwaltet, ein Großteil der Schienenwege von der DB Netz AG. Bundesstraßen würden in Auftragsverwaltung des Bundes vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz betreut. Entscheidungen zu etwaigen Photovoltaikanlagen seien dabei in Abstimmung mit dem Bund zu treffen. Grundsätzlich sei bei der Installation von Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden darauf zu achten, dass der Lärmschutz erhalten bleibe. Je nach Ausführung könnten Photovoltaik-Module schallreflektierend und damit je nach Ort der Montage (Vorder- oder Rückseite) unter Umständen schallpegelerhöhend wirken.
Eine Nachrüstung von Photovoltaik-Modulen auf vorhandenen Lärmschutzwänden könne anspruchsvoll bzw. in einigen Fällen nicht realisierbar sein. Eine Eignung der konkret angefragten Lärmschutzwand an der Umgehungsstraße (B9) in Speyer-West sei bislang noch nicht untersucht worden. Allerdings könne sich die Landesregierung bei der Umsetzung dieser Idee eine Zusammenarbeit mit entsprechenden spezialisierten Unternehmen aus der Privatwirtschaft unter Beachtung der jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort, der beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen und der Vergaberegeln eine Zusammenarbeit vorstellen. Das Land stehe möglichen Pilotprojekten offen gegenüber.
“Strom aus Photovoltaik-Anlagen ist unverzichtbar für eine erfolgreiche Energiewende, die Kapazitäten müssen daher kontinuierlich ausgebaut werden,” ist sich Wagner sicher. Wagner wolle die Idee weiter verfolgen und deshalb in nächster Zeit Gespräche u.a. mit dem Landesbetrieb Mobilität in Speyer führen.
Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wagner (CDU) und die Antwort der Landesregierung
1. Werden in Rheinland-Pfalz bereits Lärmschutzwände zur Gewinnung von Solarstrom genutzt?
Antwort der Landesregierung:
In Rheinland-Pfalz gibt es seit 1999 eine entsprechende Photovoltaikanlage auf Lärmschutzwänden an der A 6 bei Sausenheim (100 kWp), allerdings ohne Überdachung. Die Anlage wurde durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert. Deutschlandweit gibt es einige Projekte, wie z. B die Lärmschutzwand an der alten B 12 in Neuötting/Bayern oder die Lärmschutzwand an der A 3 bei Aschaffenburg. Im Rahmen eines Pilotprojekts an der A 81 soll auf einem Fahrstreifen auf der Rastanlage Hegau-Ost eine Solarüberdachung errichtet werden.
2. Inwieweit würde sich die Lärmschutzwand entlang der Umgehungsstraße um Speyer West (B 9) für ein solches Projekt eignen?
Antwort der Landesregierung:
Grundsätzlich ist bei der Installation von Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden darauf zu achten, dass der Lärmschutz erhalten bleibt. Je nach Ausführung können Photovoltaik-Module schallreflektierend und damit je nach Ort der Montage (Vorder- oder Rückseite) unter Umständen schallpegelerhöhend wirken. Eine Nachrüstung von Photovoltaik-Modulen auf vorhandenen Lärmschutzwänden kann
anspruchsvoll bzw. in einigen Fällen nicht realisierbar sein. Eine Eignung der konkret angefragten Lärmschutzwand wurde noch nicht untersucht.
3. Wie würde ein entsprechender Genehmigungsprozess für den Anbau von Solaranlagen an Lärmschutzwänden aussehen?
Antwort der Landesregierung:
Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen an Lärmschutzwänden sind sowohl bauvertragsrechtliche, immissionsschutzschutzrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die gesondert geregelt werden müssten.
4. Inwieweit möchte die Landesregierung die Verfahrensweise beschleunigen?
Antwort der Landesregierung:
Bezüglich einer Beschleunigung der Verfahrensweise liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
5. Plant die Landesregierung eine Implementierung dieser oben näher beschriebenen Ideen bzw. in die rheinland-pfälzische Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien?
Antwort der Landesregierung:
Die Installation von Solaranlagen auf Fassaden und senkrechten Baukörpern und damit auch die Doppelnutzung von Schallschutzflächen an Straßen für die Gewinnung von solarer Strahlungsenergie ist im Klimaschutzkonzept der Landesregierung enthalten und dient u. a. zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Anzumerken ist, dass die größten Potentiale entlang von Autobahnen ggf. zusätzlich noch an Bundesstraßen und Schienenwegen vorhanden sind. Autobahnen werden durch die Autobahn GmbH verwaltet, ein Großteil der Schienenwege von der DB Netz AG. Bundesstraßen werden in Auftragsverwaltung des Bundes vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz betreut. Entscheidungen zu etwaigen Photovoltaikanlagen sind dabei in Abstimmung mit dem Bund zu treffen.
6. Kann sich die Landesregierung bei der Umsetzung dieser beiden Ideen eine Zusammenarbeit mit entsprechenden spezialisierten
Unternehmen aus der Privatwirtschaft vorstellen?
Antwort der Landesregierung:
Unter Beachtung der jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort, der beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen und der Vergaberegeln ist eine Zusammenarbeit vorstellbar. Das Land steht möglichen Pilotprojekten offen gegenüber.
7. An welchen Standorten im Wahlkreis 39 würde sich die Überdachung von landeseigenen Straßen zur Gewinnung von Solarstrom eignen?
Antwort der Landesregierung:
Standorte mit grundsätzlicher Eignung für die Überdachung von Straßen zur Gewinnung von Solarstrom sind auch im Wahlkreis 39 vorstellbar. Neben der Eignung sind weitere Faktoren -insbesondere die Wirtschaftlichkeit – von Relevanz. Der Landesregierung sind keine entsprechenden Potenzialabschätzungen an Landesstraßen bekannt. Bei der Betrachtung der Potenziale für eine Überdachung von Straßen muss berücksichtigt werden, dass Bauwerke unmittelbar an und über Fahrbahnen teuer zu errichten und zu warten sind. Sie stellen eine Erschwernis für den Betriebsdienst dar und können Baumaßnahmen auslösen, die auch die Straße selbst berühren. Ebenso sind u.
a. die Aspekte der Blendfreiheit, des Wechsels zwischen hell und dunkel, sowie der Betriebs- bzw. Verkehrssicherheit zu beachten.
Quelle Wagner Michael Landtagsabgeordneter / Speyer