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Heidelberg – Bahnstadt: Mietwohnraumförderung endet 2023! Erstanträge können nur noch bis Ende 2021 gestellt werden! Objektförderung rückt in den Fokus

Bahnstadt, Lager Anger. Bildrechte: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Heidelberg_Bahnstadt_Langer_Anger_3.JPG

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Für den Heidelberger Stadtteil Bahnstadt gibt es zwei Förderungen für preisgünstiges Wohnen. Eine ist die seit 2012 existierende Förderung für Haushalte in Mietwohnungen (Subjektförderung). Nach elf Jahren wird diese Förderung voraussichtlich Ende 2023 auslaufen. Grund ist, dass das sechs Millionen Euro umfassende Guthaben, das mit dem Einzug der ersten Bahnstädterinnen und Bahnstädter im Jahr 2012 zur Verfügung stand, bald aufgebraucht ist. Neue Anträge für eine Förderdauer über zwei Jahre können daher nur noch im Dezember 2021 gestellt werden. Im Frühjahr 2022 geht die Vorlage in die städtischen Gremien. Dann wird auch beraten, wie Mieterhaushalten in Härtefällen geholfen werden kann.

Die eigens für die Bahnstadt entwickelte Subjektförderung, die es in anderen Stadtteilen nicht gibt, ist seit 2012 vielfach in Anspruch genommen worden. Insgesamt sind es 372 geförderte Mieterhaushalte (Stand: 31. Dezember 2020). Das entspricht einem Anteil von 12,1 Prozent des Wohnungsbestandes in der Bahnstadt. Vergleicht man den Anteil geförderter Haushalte in der Bahnstadt mit dem der geförderten Wohnungen der übrigen Stadtteile, belegt die Bahnstadt nach dem Emmertsgrund, Boxberg und Bergheim den vierten Platz bei den Förderfällen.

Mietzuschüsse werden noch bis Ende 2023 gezahlt

Bewohnerinnen und Bewohner der Bahnstadt erhalten noch bis Ende 2023 einen einkommensabhängigen Mietzuschuss in Höhe von bis zu vier Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Förderfähige Haushalte werden über das zu erwartende Förderende informiert. Im laufenden Förderjahr können noch Anträge auf Mietzuschuss bis Förderbeginn im Dezember 2021 für maximal 24 Monate bewilligt werden. Bewilligungen mit Wirkung ab Januar 2022 werden nur noch für Folgeanträge für einen einjährigen Bewilligungszeitraum erteilt. Erstanträge können ab 2022 nicht mehr eingereicht werden.

Neuer geförderter Wohnraum ab 2022

Künftig rückt eine weitere Förderart, die sogenannte Objektförderung, in den Fokus. Über diese entsteht günstiger Wohnraum in Neubauten in der Bahnstadt und ganz Heidelberg. Die Miete fällt dort in Summe geringer aus als mit einem Zuschuss der künftig entfallenden Subjektförderung.

Zum Hintergrund: Aktuell sind Bauherrn in der Bahnstadt verpflichtet, 20 Prozent der neuen Wohnflächen für 25 Jahre zu einem Mietzins anzubieten, der 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Eine Erhöhung dieser Quote und damit der Flächen für gefördertes Wohnen im Zuge des neuen Baulandmanagements steht in der Gemeinderatssitzung am 9. Dezember 2021 zum Beschluss.

Geförderte Wohnungen werden derzeit im Mark-Twain-Village (200 Wohnungen), Campbell Barracks (16 Wohnungen) und im Wieblinger Weg (21 Wohnungen) gebaut. Die öffentlich geförderten Wohnungen werden 2022 und damit vor Ende der Subjektförderung in der Bahnstadt bezugsfertig sein. 83 weitere geförderte Wohnungen werden momentan in der Bahnstadt gebaut, unter anderem am Europaplatz. Noch mehr geförderte Wohnungen – die genaue Zahl steht noch nicht fest – werden bei künftigen Bauvorhaben in der Bahnstadt entwickelt, unter anderem im Kopernikusquartier zwischen Czernyring und Grüner Meile und auf den Grundstücken zwischen Montpellier- und Czernybrücke.

Kontakt und Beratung

Bei Fragen hilft die Wohnraumförderstelle im Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Telefon 06221 58-25720, E-Mail wohnbaufoerderung@heidelberg.de. Informationen gibt es auch im Internet unter www.heidelberg-bahnstadt.de > Leben > Wohnen.

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