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Heidelberg – Corona: Weitere Freiheiten in Heidelberg ab Donnerstag, 20. Mai! Sieben-Tage-Inzidenz konstant unter 50 – Einkaufen ohne Termin und Nachweis möglich – Treffen mit bis zu 10 Personen erlaubt

Freut sich über weitere Lockerungen des Corona-Lockdowns: Heidelbergs Stadtoberhaupt Prof. Dr. Eckart Würzner. Foto: MRN-NEWS/Atossa Kamran

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – In Heidelberg greifen ab dem morgigen Donnerstag, 20. Mai 2021, weitere Lockerungen bei den Corona-Regelungen. Heidelberg ist aktuell mit einer Inzidenz von 31,6 die Stadt mit dem niedrigsten Inzidenzwert in Baden-Württemberg und die erste Stadt landesweit, die die Lockerungen für eine Inzidenz von unter 50 umsetzen kann. Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt hat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) den Grenzwert von 50 unterschritten. Das hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für Heidelberg zuständig ist, am Mittwoch, 19. Mai, offiziell festgestellt.

Neue Regelungen ab 20. Mai

Damit gelten ab Donnerstag, 20. Mai 2021, in Heidelberg folgende neuen Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:

Treffen: Im privaten und öffentlichen Raum sind Treffen mit bis zu 10 Person aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen ebenfalls nicht zur Gesamtpersonenzahl dazu.

Einkaufen: Eine vorherige Terminvereinbarung oder ein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung sind nicht mehr erforderlich. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und eine begrenzte Kundenzahl, die sich nach der Größe der Verkaufsfläche richtet. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.

Freizeit: Außerdem gibt es Lockerungen bei Bibliotheken und Büchereien, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Besucherinnen und Besucher sollten sich am besten vorab auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtungen zu den dort geltenden Vorgaben erkundigen.

Für den Zugang zum Zoo Heidelberg ist kein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung mehr erforderlich. Alle Besucherinnen und Besucher müssen aber weiterhin vorab ein Online-Ticket kaufen, damit die Obergrenze für die Besucheranzahl eingehalten werden kann. Die Besucherkontingente werden leicht erhöht. Die Hygienemaßnahmen wie Abstands- und Kontaktregeln sowie die Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände gelten fort. Infos und Tickets unter www.zoo-heidelberg.de/coronainfos. Im Kurpfälzischen Museum und in der Stadtbücherei sind keine Nachweise eines negativen Corona-Tests, einer Impfung oder einer Genesung mehr erforderlich. Der Besuch der Stadtbücherei ist weiterhin nur mit einem gültigen Büchereiausweis möglich. Ein Termin muss dafür nicht mehr vereinbart werden, die Beschränkung der Aufenthaltszeit entfällt. Die gleichen Regeln gelten für den Bücherbus.

Weiter bestehende Regelungen

Darüber hinaus gelten in Heidelberg weiterhin die Regelungen der sogenannten Öffnungsstufe 1, die am 15. Mai 2021 in Kraft getreten sind:

Gastronomiebetriebe dürfen innen und außen zwischen 6 und 21 Uhr öffnen
Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben (Ferienwohnungen)
Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen
Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien
Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien
Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen
Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (zum Beispiel Minigolfanlagen, Bootsverleih) für kleine Gruppen
Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen
Öffnung von Außenbereichen von Bädern

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen gibt es Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung). Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich. Mehr Informationen gibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite. Ein Überblick der Öffnungsschritte findet sich hier.

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