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Ladenburg – Notbetreuung für Arbeitnehmer/innen der kritischen Infrastruktur

Ladenburg/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Liebe Eltern, über das Wochenende haben sich die Ereignisse bisweilen überschlagen und ich möchte Ihnen einen aktuellen Stand wiedergeben. Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass alle bislang bekannten Testergebnisse bei den Kon-taktpersonen ersten Grades, die in längerem Kontakt mit dem infizierten Rathaus-Mitarbeiter standen, negativ ausgefallen sind, also keine Übertragung nachgewiesen werden konnte. Zur Sicherheit bleiben alle Mitarbeiter/innen aber noch bis einschließlich 20. März in häuslicher Quarantäne. In Ladenburg selbst ist unverändert nur ein positiv getesteter Fall bekannt. Der Betroffene befindet sich seither ebenfalls in häuslicher Quarantäne Das Land Baden-Württemberg hat am vergangenen Freitag auf der Grundlage des Infektions-schutzgesetzes weitreichende Maßnahmen beschlossen, die erhebliche Auswirkungen auf das alltägliche Leben haben.

So wurde beschlossen, dass ab Dienstag, den 17. März bis ein-schließlich Sonntag, den 19. April, alle Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sowie Schulen geschlossen bleiben. Wir sind als Stadt Ladenburg sind jedoch aufgefordert, eine Notbetreuung für Arbeitneh-mer/innen aus Bereichen der kritischen Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Zu den besagten Berufsgruppen zählen bspw. Erwerbstätige aus den Bereichen Medizin, Gesundheit, Pflege, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur sowie der Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Erzie-hungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Be-reichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. In Abstimmung mit den Trägern wurde vereinbart sechs Standorte für die Notbetreuung werk-tags (Montag bis Freitag)
von 7 bis max. 18 Uhr ab dem 17. März bis zunächst 19. April vorzu-halten.

1) Haus des Kindes (Schulkinder der Klassen 1 bis 6)
2) Römernest (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren)
3) Anne-Frank-Kindergarten (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren)
4) St. Johannes-Kindergarten (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren)
5) Günthersche Kindergarten (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren)
6) AWO Kindervilla (Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren)

Falls Sie Bedarf an diesem Angebot haben, bitte ich Sie ein entsprechendes Anmeldeformular bei der Einrichtung abzugeben und die erforderlichen Nachweise beizufügen bzw. nachzu-reichen. Das Anmeldeformular liegt in der Einrichtung aus und ist unter www.ladenburg.de in der Rubrik „Aktuelles“ als Download verfügbar. Die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ist möglich, auch wenn das Kind bislang keine Betreuungseinrichtung besucht hat. Ich bin mir bewusst, dass für jede Familie ohne Betreuungsplatz die nächsten Wochen eine erhebliche Belastung bedeuten. Ich bitte aber um Verständnis, dass die aktuelle Krisensituation diese Maßnahmen rechtfertigt. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und bin überzeugt, dass es uns gelingen wird, diese Krise gemeinsam zu bewältigen!

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

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