Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden die Europawahl und in Baden-Württemberg auch die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann ab sofort Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg erhältlich. Die Wahl kann dort auch direkt ausgeübt werden. Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Der Wahlschein ermöglicht auch, in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal zu wählen. Diese Möglichkeiten zur Beantragung gibt es:
QR-Code: Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, kann das mittels QR-Code tun. Dazu wird einfach der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code mit dem Smartphone oder Tablet gescannt. Nutzerinnen und Nutzer werden direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag weitergeleitet. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
Online-Antrag: Unter www.heidelberg.de/wahlen findet sich die Schaltfläche „Briefwahl“, die zum Erfassungsformular für einen individuellen Antrag führt. Zur automatischen Prüfung der Daten werden zwingend die Wahlbezirksnummer und die individuelle Wählernummer benötigt. Diese befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung, die spätestens bis zum 19. Mai 2024 allen Wahlberechtigten zugegangen sein sollte. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei übertragen und garantieren äußerst kurze Bearbeitungszeiten. Die Antragstellung über das Internet ist nur gleichzeitig für die Kommunalwahl und die Europawahl möglich.
Schriftlich und vor Ort: Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (Online-Antrag) als gewahrt. Ein mündlicher Antrag ist nur vor Ort in der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, oder ab Montag, 13. Mai 2024, in den Bürgerämtern möglich. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich, auch nicht per SMS.
Briefwahlanträge bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, einreichen
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am Mittwoch, 8. Mai 2024. Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Auch in den Bürgerämtern in den Stadtteilen können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 7. Juni 2024, abgegeben werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten der betreffenden Bürgerämter sind dabei zu berücksichtigen (8 bis 12 Uhr bzw. 8 bis 16 Uhr).
Wer den Antrag für eine/n Anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Bei der Antragstellung hat man die Wahl, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Der Wahlschein und die sonstigen Briefwahlunterlagen werden anschließend direkt durch die Deutsche Post AG zugestellt. Wird für die Zurücksendung des Wahlbriefs ebenfalls die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos. Wird ein anderer Zusteller gewählt oder eine besondere Versandform, zum Beispiel per Express, oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt der Wähler/die Wählerin das Porto selbst.
Unabhängig von der Beantragung von Briefwahlunterlagen erhält nach den gesetzlichen Vorgaben jede/r für die Gemeinderatswahl Wahlberechtigte bis spätestens 7. Juni 2024 einen Stimmzettel zugesandt.
Rückfragen beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg beim Bürger- und Ordnungsamt unter Telefon 06221 58-42220 oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.