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Speyer – Landtagsabgeordneter Michael Wagner (CDU) zum Gedankenaustausch bei der Thüga Schifferstadt

Speyer / Schifferstadt / Metropolregion Rhein-Neckar. Der Bundestag hat die stark diskutierten Änderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) beschlossen. Anlass genug für den Landtagsabgeordneten Michael Wagner (CDU) bei den verschiedenen Energieversorgern in seinem Wahlkreis vorbeizuschauen. So war der Abgeordnete jetzt Gast bei der Thüga Energienetze GmbH in Schifferstadt, um sich mit Dr. Markus Spitz, Geschäftsführer der Thüga GmbH, Christoph Raquet, Geschäftsführer der Thüga Energienetze GmbH und Sebastian Körner, stellvertretender Bereichsleiter Vertrieb Geschäftskunden & Energiebeschaffung, auszutauschen.

“Unser Ziel ist es, unseren Partnern, den Städten und Gemeinden, leistungsfähige Energienetze als Grundlage zur Umsetzung der Energiewende bereitzustellen,” so Dr. Markus Spitz. Und Christoph Raquet ergänzt: “Wir sorgen mit einem über 6.000 km langen Verteilungsnetz zuverlässig dafür, dass rund 130 Gemeinden in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern mit Gas, Strom und Wärme beliefert werden können. In den vergangenen Jahrzehnten konnten wir unsere Netze konsequent ausbauen und auch für ländliche Regionen eine umweltfreundliche Energieversorgung sicherstellen.” Um Pflege, Wartung und Ausbau der Netze kümmerten sich über 200 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so Sebastian Körner. Damit sei die Thüga als veritabler Arbeitgeber nicht zu unterschätzen.

Thema war natürlich auch das neue Gebäudeenergiegesetz. Das GEG sieht im Kern vor, dass künftig jede neu einge¬baute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten – aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise in Kraft treten soll und maßgeblich von der reinen kommunalen Entscheidung bestimmt wird. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, können keine rechtsicheren Planungen für entsprechende Erneuerung der Heizungsanlagen durch die Bürgerinnen und Bürger vorgenommen werden.

Auf diese kommunale Wärmeplanung werde Wagner immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen. “Für die Bürgerinnen und Bürger ist die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Hilfe bei der Entscheidung über ihre Wärmeversorgung”, betont der Abgeordnete. Denn die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie künftige Eigentümer von Immobilien bräuchten Kenntnis über vorhandene und geplante Wärmenetze in ihren Stadtteilen, um Entscheidungen für die Zukunft treffen zu können.

Bis zur Umsetzung bedarf es aber weiterer Regelungen, so Dr. Markus Spitz, die das GEG bislang nicht hergebe. So müssten vor allem dringend noch Haftungsfragen geklärt werden. Dann erst könnten Stadt, Energieversorger, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger Investitionsentscheidungen verlässlich treffen. Einig waren sich Wagner und die Thüga-Vertreter, dass die kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Baustein sei, um eine langfristig bezahlbare und sozialverträgliche Wärmeversorgung für alle Menschen sicherzustellen. “Erst mit einem kommunalen Wärmeplan wird die Gestaltung einer zukunftsfähigen Energie-Infrastruk¬tur überschaubar und damit planbar,” so Wagner abschließend.
Auf dem Foto vlnr: Dr._Markus_Spitz_Sebastian_Körner_Michael_Wagner_MdL,Christoph_Raquet

Quelle Wagner Landtagsabgeordneter

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