Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Aktuelle Meldung zu Corona 27.05.2021
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Allgemeinverfügung zu Testungen in Kitas verlängert
3. Allgemeinverfügung zur Meldung von betrieblichen Clustern verlängert
4. Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca: Alle Resttermine ausgebucht
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 16.128
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 27.05.2021, 16 Uhr, 32 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 16.128.
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 14.927 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 903 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.
Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
2. Allgemeinverfügung zu Testungen in Kitas verlängert
Die Stadt Mannheim hat am 15. April eine Allgemeinverfügung (AV) zu Testungen an Kindertagesstätten (Kitas) erlassen, die zunächst bis zum 9. Mai befristet war und dann bis zum 30. Mai verlängert wurde. Mit der heute erlassenen AV wird diese nun bis zum 28. Juni verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter. Die AVen können hier eingesehen werden https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften.
Gemäß der AV wird von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie vergleichbaren Einrichtungen sowie Kindern, die in Kindergärten (in der Regel im Alter von drei bis sechs Jahren) oder Betreuungsangeboten für Schulkinder betreut werden, als Voraussetzung für den Zutritt zur Einrichtung sowie die Teilnahme an den Angeboten in der Regel zwei Mal pro Woche der Nachweis eines negativen COVID-19 Tests verlangt. Hiervon gibt es bestimmte Ausnahmen.
Weitere Informationen zum Thema Corona-Regelungen für Kitas und Schulen finden sich hier: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/service-waehrend-corona/kinderbetreuung
3. Allgemeinverfügung zur Meldung von betrieblichen Clustern verlängert
Die Stadt Mannheim hat am 29. April eine neue Allgemeinverfügung zur Meldepflicht von betrieblichen Clustern, also der Anhäufung von Corona-Infektionen in Unternehmen erlassen, die zunächst bis zum 30. Mai befristet war. Mit der heute erlassenen AV wird diese nun bis zum 28. Juni verlängert, die inhaltlichen Regelungen gelten unverändert weiter. Die AVen können hier eingesehen werden https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften.
Demnach ist in Arbeitsstätten, in denen
• bei Beschäftigten, die sich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zumindest zeitweise innerhalb desselben umschlossenen Raumes wie zum Beispiel gemeinschaftlich genutzten Büros, Werkhallen und Werkstätten, Fahrzeugen, Pausenräumen oder im selben Stockwerk desselben Gebäudeabschnitts aufhalten und bei denen
• innerhalb von 14 Tagen zwei oder mehr durch einen PCR-Test oder einen PoC-Antigen-Schnelltest bestätigte Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus auftreten,
der Arbeitgeber verpflichtet, unverzüglich eine nicht-namentliche Meldung unter Angabe der Fallzahl an das Gesundheitsamt Mannheim zu machen. Der Arbeitgeber ist hierdurch ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, eine gesonderte, regelmäßige Erhebung von personenbezogenen Daten vorzunehmen.
Verstöße werden bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Meldepflicht in der Regel bei vorsätzlicher Handlung mit einem Bußgeld von 200 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall kann die Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
4. Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca: Alle Resttermine ausgebucht
Restterminvergabe Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca erfolgreich abgeschlossen
Die Restterminvergabe zur Sonderaktion Pop-Up-Impfzentrum Astra-Zeneca wurde erfolgreich abgeschlossen. Innerhalb kurzer Zeit waren alle Termine über die Online-Terminbuchung vergeben. Für das Pop-Up-Impfzentrum in der Alten Feuerwache stehen insgesamt knapp 3.000 Impfdosen AstraZeneca zur Verfügung. Die AstraZeneca-Impftermine für die Sonderaktion wurden bereits letzten Freitag vergeben. Aufgrund von Terminabsagen waren wieder geringe Restbestände vorhanden, die nun alle ausgebucht sind. Es ist keine Terminvergabe für das Pop-Up-Impfzentrum mehr möglich. Von Montag, 24. Mai, bis Mittwoch, 02. Juni, führt die Stadt die Sonderaktion mit zusätzlichen AstraZeneca-Impfterminen in der Alten Feuerwache durch.
Bei der Sonderaktion werden Bürger*innen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz Mannheim unabhängig von der Priorisierung mit AstraZeneca geimpft. Geimpft werden im Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca nur Personen, die einen Termin vereinbart haben und ihre Terminbestätigung vorzeigen können. Wurde trotz fehlender Berechtigung (ohne Nachweis des Hauptwohnsitzes Mannheim, unter 18 Jahre) ein Termin gebucht, wird kein Zugang zur Impfung gewährt und der Termin verfällt. Für die Sonderaktion steht nur der Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung. Dieser ist zwar vordringlich für Personen über 60 Jahren empfohlen, er kann nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den/die Patient*in jedoch an alle Personen über 18 Jahren verabreicht werden. Die Aufklärung erfolgt vor Ort im Gespräch mit den Impfärzt*innen. Wird dann das Impfangebot abgelehnt, besteht kein Anspruch auf eine Impfung mit anderem Impfstoff.
Stadt Mannheim