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Landau – Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zunehmend schwieriger – Jugendhilfeausschuss befürwortet neues Konzept

Landau7Metropolregion Rhein-Neckar. Kinder oder Jugendliche, deren seelisches oder körperliches Wohl gefährdet ist oder minderjährige Personen, die darum bitten, müssen durch das Jugendamt mitunter vorübergehend aus der Familie und in sichere Obhut genommen werden. Die entsprechenden Regelungen werden durch das 8. Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben. „Fälle, in denen eine Inobhutnahme notwendig wird, können akut und zu jeder Tages- und Nachtzeit auftreten“, berichtete der fürs Jugendamt zuständige Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, bei der die Situation im Landkreis Südliche Weinstraße beleuchtet wurde. Dabei wurde auch ausgeführt, dass eine sogenannte Hintergrundbereitschaft bestehe, damit personell jederzeit die notwendigen Veranlassungen sichergestellt sind, wenn im Fall des Falles eine Inobhutnahme erforderlich werde. Um im Bedarfsfall eine Unterbringung für das betroffene Kind oder den Jugendlichen ermöglichen zu können, sind dann Abklärungen über verfügbare Plätze zum Beispiel in Betreuungseinrichtungen oder bei geeigneten Bereitschaftspflegefamilien erforderlich.

Soweit Erkenntnisse vorliegen, dass das betroffene Kind zum Beispiel sexuelle Gewalt oder eine seelische Traumatisierung erfahren hat, kommen nur spezielle Jugendhilfeeinrichtungen für eine Unterbringung in Frage. Junge Menschen, die in Obhut genommen werden müssten, bräuchten oftmals therapeutische Begleitung, medizinische Abklärungen, hätten einen hohen Bedarf an Betreuung, wurde im Jugendhilfeausschuss dargelegt. Michael Schwitzke, Referatsleiter im Jugendamt, hatte dem Ausschuss bereits in der vorherigen Sitzung berichtet, dass der Suchradius zum Auffinden von aufnahmefähigen Jugendhilfeeinrichtungen zunehmend ausgedehnt werden müsse. Diese Vorgehensweise sei auch von anderen Jugendämtern bekannt. Auch sie suchten mittlerweile bundesweit nach Unterbringungsmöglichkeiten.

Freie Plätze im Nahbereich oft nicht mehr verfügbar
Die Verfügbarkeit von Plätzen in Jugendhilfeeinrichtungen ist in jedem Einzelfall aktuell zu prüfen. Im Bereich des Landkreises Südliche Weinstraße gibt es allerdings keinerlei Plätze, die als „Reserve“ zur Verfügung stehen oder im akuten Einzelfall kurzfristig herangezogen werden können. Das Kreisjugendamt steht daher zunehmend mehr vor der Aufgabe, bei Einrichtungen im Radius von 200 Kilometern beziehungsweise in Einzelfällen auch bundesweit anzufragen, um die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen überhaupt ermöglichen zu können.

„Die Situation in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen hat sich nach Erfahrungen des Jugendamtes in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt“, sagte Hannelore Schlageter, Leiterin des Jugendamts. Tendenziell sei feststellbar, dass es kaum mehr freie Plätze zu geben scheint. Dabei spiele auch der Fachkräftemangel im Bereich Erzieherinnen/Erzieher und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen eine nicht unerhebliche Rolle. Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern erläuterte, da die Fallzahlen bei den Inobhutnahmen sehr starken Schwankungen unterliegen und prognostisch leider nicht verlässlich abgeschätzt werden können, sei ein konzeptioneller Ansatz für die Bereithaltung von Unterbringungsplätzen auf Abruf entwickelt worden.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zugestimmt, dass das Kreisjugendamt vertragliche Regelungen für sogenannte Vorhalteplätze treffen kann, damit Kinder und Jugendliche kurzfristig in geeigneten Einrichtungen untergebracht werden können. Der beschriebene Rahmen erstreckt sich dabei auf einen vordringlichen Bedarf von ein bis zwei Plätzen für Kinder, die im Rahmen einer Gefährdung oder Krisenintervention aus der Herkunftsfamilie genommen werden müssen, sowie vier bis sechs Plätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die dem Landkreis zugeteilt werden.

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