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Ludwigshafen – Ab April werden Biotonnen durch die WBL auf Fremdstoffe kontrolliert – Fehlbefüllungen werden gekennzeichnet

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Bioabfälle nicht ausreichend rein – Anteile von Kunst- und Fremdstoffen in der Biotonne müssen spürbar sinken – WBL führt ab April Tonnenkontrollen durch.

Um Bioabfälle möglichst vollständig und ohne zusätzlichen Sortieraufwand verwerten zu können, strebt der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) an, den Anteil störender und falscher Inhalte in Ludwigshafener Biotonnen deutlich zu senken. Anlass ist die kürzlich verschärfte Bioabfallverordnung (BioAbfV). Wie eine stadtweite Analyse, für die stichprobenartig vom WBL-Entsorgungsbetrieb gesammelter Bioabfall untersucht wurde, ergab, ist der Kunst- und Fremdstoffanteil in den Biotonnen zu hoch. Deshalb wird der WBL ab April Tonnenkontrollen durchführen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und dadurch die Reinheit sowie Qualität des Bioabfalls zu steigern.

Die vom WBL im Oktober 2022 und Februar 2023 in Auftrag gegebene Bioabfallanalyse wurde von der INFA GmbH und dem Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH durchgeführt und ausgewertet. Die Proben entstammen drei unterschiedlicher Wohnstrukturen: Ein- und Zwei-Familienhäuser in Stadtrandgebieten, drei- bis fünfgeschossige sowie fünf- und mehrgeschossigen Wohngebäude.
Der Anteil, der nicht in die Biotonne gehörenden beziehungsweise unerwünschten Materialien – also Kunststoff, Glas und Metalle – liegt zurzeit zwischen 5,8 und 6,5Gewichtsprozent. Der Rückweisungswert liegt gemäß Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) bei 3 Gewichtsprozent und wurde demnach in allen Wohnstrukturen überschritten.

Der Kunststoffanteil in den Ludwigshafener Biotonnen liegt aktuell zwischen 0,4 Gewichtsprozent bei Ein- und Zwei-Familienhäusern in Stadtrandgebieten, bei drei- bis fünfgeschossigen sowie fünf- und mehrgeschossigen Wohngebäuden liegt er bei 0,8 Gewichtsprozent und somit unter dem Kontrollwert von einem Gewichtsprozent.
Der bei der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) angelieferte Bioabfall aus dem Stadtgebiet Ludwigshafen enthält gemäß der Sortieranalyse weiterhin einen viel zu hohen Störstoffanteil der Abfallfraktionen Kunststoff, Glas und Metall.

WBL kündigt Tonnenkontrollen im Laufe des Jahres an
Der WBL sieht daher mit Sorge die Verunreinigung in den Biotonnen, die sich im Zuge der Bioabfallanalyse zeigte. Es wird zunehmend aufwendiger, daraus Kompost herzustellen, da die Fremdstoffe aussortiert werden müssen. Um solche Fremdstoffe zu entfernen, sind umfangreiche Investitionen in die Anlagentechnik der Aufbereitungsanlagen notwendig, die sich auch auf die Abfallgebühren auswirken. Der WBL weist nachdrücklich darauf hin, dass generell keine Kunststoffe – auch keine sogenannten kompostierbaren Plastikprodukte, da diese nicht schnell genug verrotten und sich nicht aus dem Bioabfall entfernen lassen – in der Biotonne zu entsorgen sind.

Zur Verbesserung der Qualität des gesammelten Bioabfalls im Stadtgebiet Ludwigshafen sind Kontrollen der Bioabfallbehälter notwendig. Der WBL plant, diese Kontrollen durch erfahrene Mitarbeiter*innen in der Zeit von Anfang April bis Mitte September 2023 durchzuführen.

In dem angegebenen Zeitraum werden falsch befüllte Behälter mit einem gelben Aufkleber mit entsprechendem Hinweis versehen. Eine Sanktion erfolgt in diesem Zeitraum noch nicht. Bei Kontrollen ab September 2023 werden die Mitarbeiter*innen des WBL die dann noch falsch befüllten Behälter mit einem roten Aufkleber mit dem Hinweis versehen, dass diese wegen Fehlbefüllung nicht geleert werden können. Die Mitarbeiter*innen werden diese Fälle dokumentieren.

Bei einem roten Aufkleber bestehen mehrere Möglichkeiten: Der Tonneninhalt kann nachsortiert und die Tonne beim nächsten regulären Abfuhrtermin wieder zur Leerung bereitgestellt werden. Wer nicht so lange warten möchten oder warten kann, kann eine kostenpflichtige Sonderleerung beantragen. Nachsortierter Inhalt kann dann als Bioabfall entsorgt werden, ohne Nachsortierung wird er wie Restabfall behandelt, was eine höhere Entsorgungsgebühr bedeutet. Sonderleerungen können nur Eigentümer*inner oder deren Bevollmächtigte in Auftrag geben.

Die Tonnenkontrollen wurden bereits in verschiedenen Kommunen durchgeführt und zeigten deutlichen Erfolg. Abfallanalysen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmens im Kreis Pinneberg, GAB Umwelt Service, zeigen, dass der Anteil von Störstoffen seit Beginn der Kampagne “#wirfürbio – Kein Plastik in die Biotonne” im Jahr 2018 um 46 Prozent gesunken ist. Die Kontrollen wirkten sich auch positiv auf die anderen Abfallarten aus. Aus diesem Grund nimmt der WBL wie alle benachbarte Kommunen an der bundesweiten Umweltkampagne “#wirfürbio – Kein Plastik in die Biotonne” teil, um Störstoffe aus dem Bioabfall endgültig zu verbannen.

Qualität und Reinheit des Bioabfalls merklich steigern
Von diesen Maßnahmen erhofft sich der WBL, dass sich die gesetzlich geforderte Qualität und Reinheit des Bioabfalls merklich steigern lässt. “Die Bioabfälle in Ludwigshafen müssen aus Nachhaltigkeitsgründen und um der Bioabfallverordnung Folge zu leisten, reiner werden. Es geht darum, sogenannte Fehlwürfe gar nicht erst entstehen zu lassen. Dabei ist der WBL auf die Unterstützung der Bürger*innen angewiesen”, führt Umweltderzernent Alexander Thewalt aus. “Bioabfälle werden verunreinigt, wenn neuartige, sogenannte biologisch abbaubare Materialien oder sogenannte kompostierbare Kunststoffe über die Biotonne entsorgt werden. Viele solcher neuen, Bio-Kunststoff‘-Produkte wie Verpackungen, Kaffeekapseln oder Sammeltüten gelten laut Aufdruck zwar als biologisch abbaubar. Bei genauem Hinsehen sind sie es aber nicht beziehungsweise zersetzen sich zu langsam. Sie stören daher den Prozess in den Bioabfall-Behandlungsanlagen und verursachen zusätzlichen Aufwand”, ergänzt er.

“Viele Bürger*innen trennen ihren Bioabfall schon sehr gut und achten genau darauf, was in die Biotonne darf und was nicht. Der Anteil der Störstoffe liegt jedoch immer noch über dem, was wir
uns wünschen würden”, unterstreicht WBL-Werkleiter Peter Nebel. “Der gesenkte Anteil von biologisch abbaubaren Werkstoffen, sogenannter kompostierbaren Kunststoffen, von der Oktober- bis zur Februarprobe zeigt aber, dass unsere Botschaft ‘Kein Plastik in die Biotonne‘ bereits erste Wirkung erzielt hat”, fügt er hinzu.

“‘Wenn der Grad der Verschmutzung’ am Entleerungstag durch Metalle, Restabfall oder Plastik im Biomüll immer noch zu hoch ist, können wir die Tonne leider nicht leeren. Auch sogenannte kompostierbare Tüten stören den Verarbeitungsprozess in unseren Anlagen und gehören deshalb auch nicht in die Biotonne”, betont Holger Kusche, Leiter des Bereichs Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik. “In diesem Fall gilt es dann, die Störstoffe bis zur nächsten Abfuhr zu entfernen oder eine kostenpflichtige Sonderleerung bei uns zu beantragen.”
Broschüren helfen bei Mülltrennung – Frage- und Antwortdialog www.ludwigshafen-diskutiert.de ab 8. März 2023

In der Bevölkerung soll ein Verständnis für die Bedeutung von Mülltrennung geschaffen und verdeutlicht werden, dass weder Plastik, noch die anderen Störstoffe in der Biotonne nichts verloren haben. Daher hat der WBL den Gebührenbescheiden am Anfang dieses Jahres die mehrsprachige Informationsbroschüre “Abfall trennen – Verantwortung zeigen” mit einer praktischen Trennhilfe und einfach verständlichen Grafiken beigelegt. Die WBL-Mitarbeit*innen haben auf den Biotonnen im Stadtgebiet Aufkleber angebracht. Auf diesen “Trenn‘ Dich hier und jetzt von Deiner Plastiktüte!”, zudem zeigen Piktogramme – als leicht verständliche Gedankenstütze – das richtige Befüllen des Abfallbehältnisses. Bereits im Januar 2022 wurde den Gebührenbescheiden die Broschüre “Biomüll richtig entsorgen” beigelegt.

Weitere Informationen rund um das Thema Bioabfall, zu den angekündigten Tonnenkontrollen und zur richtigen Befüllung der Biotonnen sind auf der Internetseite www.ludwigshafen-diskutiert.de zusammengefasst. Dort können auch von Mittwoch, 8. März, bis Mittwoch 15. März 2023, eine Woche lang Fragen zum Thema Bioabfall gestellt werden, welche der WBL zeitnah beantwortet.

Neue Grenzwerte für Bioabfälle
Der Kunststoffgehalt und der Anteil anderer Materialien – beispielsweise Glas und Metalle – bei Bioabfällen von Haushalten und Kleingewerben soll künftig den Wert von 1 Gewichtsprozent nicht überschreiten. Wird der Kontrollwert (mehrfach) überschritten, sind Entsorgungsbetriebe und Kompostanlagenbetreiber verpflichtet, beispielsweise Sichtkontrollen bei der Sammlung vorzunehmen, um den Fremdstoffanteil zu senken.
Rein technische Lösungen im Umfeld der Kompostierung erweisen sich als nicht ausreichend, um die angegebenen Kontrollwerte einzuhalten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist zwingend, um das Gütesiegel für Kompost zu erhalten und damit die Verwertung in der Landwirtschaft auch weiterhin zu ermöglichen.

Gemäß § 2a Absatz 4 der BioAbfV ist bei jeder Anlieferung von Bioabfällen vor der weiteren Behandlung eine Sichtkontrolle auf Fremdstoffe und insbesondere Kunststoffe durchzuführen. Dem kommt der WBL nach und wird entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Exkurs: Bioabfall
Bioabfall ist kein Abfall. Bioabfall ist eine äußerst wertvolle Ressource und ein wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. Mit der Produktion von Kompost aus Küchen- und Gartenabfällen lässt sich dieser natürliche Kreislauf schließen. Kompost gibt dem Boden die entnommenen Nährstoffe zurück, die ihm durch den Pflanzenanbau entnommen wurden. Neben Biokompost wird mit der Produktion von Biogas aus Bioabfall auch grüne Energie gewonnen. Bioabfall ist somit eine wertvolle Quelle, aus der CO₂-neutral Strom und Wärme entstehen kann – eine saubere Alternative zu fossiler Energie.
Pro Jahr werden mehr als 15 Millionen Tonnen Bioabfälle in Vergärungs- beziehungsweise Kompostierungsanlagen verwertet. Um das volle Potenzial von Bioabfällen und die Erzeugung von Energie sowie Kompost ausnutzen zu können, müssen die Abfälle rein und frei von Störstoffen sein. Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung und hat eine Novelle der BioAbfV beschlossen.

Die Novelle tritt größtenteils zum 1. Mai 2023 in Kraft und führt spätestens ab 1. Mai 2025 unter anderem mit dem neuen § 2a schärfere Kontroll- und Grenzwerte ein. Das Hauptziel
der Novelle ist, aus den Bioabfällen Fremdstoffe, vor allem Kunststoffe, fernzuhalten. Werden Komposte oder Gärrückstände auf Böden ausgebracht, können darin enthaltene Kunststoffe und andere Fremdstoffe wie Glas sowie Metalle Tiere schädigen oder durch Auswaschung der Böden in Gewässer gelangen. Auf Entsorgungsbetriebe wie den WBL und Betreiber von Kompostieranlagen kommen anspruchsvolle, neue Anforderungen zu, um den Kunst- und Fremdstoffgehalt in Bioabfällen zu minimieren.

Dafür wird ein “Kontrollwert” für den Kunststoffgehalt in den Bioabfällen vor Aufgabe in die biologische Behandlungsstufe eingeführt. Er soll bei verpackten Bioabfällen und Materialien grundsätzlich einen Wert von 0,5 Prozent in der Trockenmasse mit einem Siebdurchgang von mehr als zwei Millimeter nicht überschreiten. Bei festen Bioabfällen wird der Kontrollwert ein halbes Prozent, in der Frischmasse mit einem Siebdurchgang weniger als 20 Millimeter betragen und bei festen Bioabfällen aus Haushalten und Kleingewerbe ein Prozent.

Störstoffe durchkreuzen den Prozess der Kompostierung und Energiegewinnung. Die größten Schwierigkeiten entstehen durch Glas, Metall und Plastik. Plastik verschwindet nicht einfach, sondern zerfällt in immer kleinere Teile und überdauert als Mikroplastik Jahrhunderte in der Umwelt. So dringt es bis in die Nahrungskette des Menschen ein. Bereits heute verzehrt nach einer Studie des World Wild Fund for Nature (WWF) zufolge jeder Mensch ungefähr fünf Gramm Mikroplastik pro Woche – das entspricht in etwa einer Kreditkarte. Auch sogenannte biologisch abbaubare Materialien oder sogenannte kompostierbare Kunststoffe stören die Prozesse der Bioabfallaufbereitung.

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