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Heidelberg – Bedarfsplan: Gemeinderat beschließt Maßnahmenpaket zur Stärkung der Feuerwehr – Zweite Wache für Berufsfeuerwehr – Neubauten für Freiwillige Feuerwehr Altstadt und Rohrbach

Foto: Rico Loeb/Pixabay

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Feuerwehr Heidelberg bereitet sich auf die künftigen Entwicklungen und Herausforderungen vor: Mit dem Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Heidelberg wurde ein grundsätzlicher Handlungsrahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und zur Erreichung der Schutzziele der Feuerwehr Heidelberg geschaffen. Er sieht ein Maßnahmenpaket zur Stärkung von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr bis zum Jahr 2030 vor. Der Heidelberger Gemeinderat hat den Feuerwehrbedarfsplan in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 einstimmig beschlossen.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sagt dazu: „Heidelberg ist eine wachsende Stadt – die Feuerwehr muss mitwachsen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin in der gewohnt hohen Qualität gewährleisten zu können. Mit dem Feuerwehrbedarfsplan haben wir eine hervorragende Grundlage dafür geschaffen, dass die Feuerwehr Heidelberg auch in Zukunft zum Schutz der Menschen in unserer Stadt gut aufgestellt ist. Die Bedarfe bis zum Jahr 2030 für eine leistungsstarke Feuerwehr gehen daraus deutlich hervor – insbesondere eine zweite Wache für die Berufsfeuerwehr, neue Gerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in der Altstadt und in Rohrbach sowie der Ausbau von Personal und Ausrüstung. Wir investieren weiter in die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr und in die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Das Maßnahmenpaket umfasst folgende Punkte:

Zweiter Wachestandort für die Berufsfeuerwehr Heidelberg zur schnelleren Erreichbarkeit von Einsatzstellen in den östlichen Stadtteilen: Bei der Standortsuche ist insbesondere der Bereich Karlstorbahnhof einzubeziehen.
Sukzessiver Personalaufbau von rund 30 Planstellen in den kommenden Jahren bei der Berufsfeuerwehr zur Inbetriebnahme des zweiten Wachstandortes.
Fortsetzung der Erneuerung des Fuhrparks durch die zeitnahe Beschaffung von sechs Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen
Neubauten für die Abteilungen Altstadt und Rohrbach zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr: Die Suche nach geeigneten Standorten soll noch 2022 abgeschlossen werden.
Einführung einsatzbezogener Entschädigungen mit Erhöhung der Funktionsentschädigungen zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes
Bau einer Einsatzmittelhalle am Standort der Berufsfeuerwehr im Baumschulenweg in der Bahnstadt zur Lagerungen von Materialien des Bevölkerungsschutzes.

Heiko Holler, Leiter der Feuerwehr Heidelberg, ergänzt: „Mit der Einstellung von zusätzlichem Personal der Berufsfeuerwehr in Verbindung mit der Entwicklung eines zweiten Wachstandortes soll gewährleistet werden, dass an jedem Punkt der Stadt schnellstmöglich eine schlagkräftige Ersteinheit vor Ort ist. Darüber hinaus wird durch eine Steigerung des einsatztaktischen Wertes der Freiwilligen Feuerwehr mit modernen, neuen Fahrzeugen deren Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft deutlich erhöht. Mit der Feuerwehrbedarfsplanung werden wir also beide Systeme, Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr, stärken und ausbauen. Denn nur gemeinsam ist ein effektiver und effizienter Schutz der Bürgerinnen und Bürger angesichts des vielseitigen Einsatzspektrums möglich.“

Mit der Bedarfsplanung wurde die feuerwehrseitige Gefahrenabwehr der Stadt Heidelberg erstmalig im Rahmen eines Qualitätsmanagements vollumfänglich nach landes- und bundesweit vergleichbaren Standards untersucht. Die Auswertung erfolgte unter wissenschaftlicher Begleitung des feuerwehrwissenschaftlichen Institutes der Universität Wuppertal. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde Optimierungsbedarf bei Eintreffzeiten der Feuerwehr in Randbereichen des Stadtgebietes, bei der Abdeckung von zwei oder mehreren Einsätzen gleichzeitig und bei der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr festgestellt. Die geplanten Maßnahmen setzen genau an diesen Stellen an.

Der Feuerwehrbedarfsplan ist im Internet zu finden unter www.heidelberg.de/gemeinderat > Tagesordnungspunkt 33.

Zuletzt aktualisiert am 4. Juni 2022, 12:24

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