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Heidelberg – Fastnachtsdienstag: Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg am 1. März regulär geöffnet!

Am Fastnachtdienstag sind die Ämer in Heidelberg regulär geöffnet. Das Bild zeigt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner bei der Einweihung des digitalen Bürgerservice-Tools im Bürgeramt Bergheimer Straße im Spätsommer 2021. Foto: MRN-NEWS/Atosa Kamran

Heidelberg / Metropolrgion Rhein-Neckar(red/ak) – Der Fastnachtsdienstag ist bei der Stadtverwaltung Heidelberg normalerweise kein Arbeitstag. Da der Heidelberger Fastnachtsumzug aber an diesem Tag aufgrund der Corona-Pandemie wie schon im Vorjahr abgesagt werden musste, sind alle städtischen Ämter und Dienststellen einschließlich des Rathauses, der Bürgerämter und der städtischen Recyclinghöfe am Fastnachtsdienstag, 1. März 2022, regulär geöffnet.

Aufgrund der weiterhin stark verbreiteten Omikron-Variante bittet die Stadt Heidelberg die Bürgerinnen und Bürger weiterhin, persönliche Besuche und Vorsprachen auf das Notwendigste zu beschränken und vorab einen Termin mit den Ämtern und Dienststellen zu vereinbaren. Der Zugang zu allen Bürgerämtern und Verwaltungsgebäuden ist nur mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) möglich. In Innenräum und auf den Recyclinghöfen – einschließlich der Möbelhalle im Recyclinghof Kirchheim – müssen FFP2- oder vergleichbare Masken getragen werden.

Wo immer es möglich ist, sollten Angelegenheiten schriftlich, telefonisch oder auf digitalem Weg erledigt oder besprochen werden und Unterlagen nicht persönlich, sondern per Post oder E-Mail eingereicht werden. Bei allen Bürgerämtern ist auch ein direkter Post-Einwurf möglich. Mehr Infos unter www.heidelberg.de/buergeramt. Ein großer Teil der städtischen Dienstleistungen kann auch über Online-Services genutzt werden (www.heidelberg.de/formulare).

Büro der Bürgerbeauftragten Carola de Wit geschlossen

Das Büro der ehrenamtlich tätigen Bürgerbeauftragten Carola de Wit ist am Dienstag und Mittwoch, 1. und 2. März 2022, nicht geöffnet und ab Dienstag, 8. März, wieder erreichbar. Die regulären Öffnungszeiten: dienstags und mittwochs von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr. Termine können im Vorfeld vereinbart werden. Das Büro ist per Telefon unter 06221 58-10260 und per E-Mail an buergerbeauftragte@heidelberg.de erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten kann auf den Anrufbeantworter gesprochen werden (www.heidelberg.de/buergerbeauftragte).

Abteilung Zuwanderungsrecht am 28. Februar und 1. März geschlossen

Im Zuge der Digitalisierung der Stadtverwaltung und der schrittweisen Einführung der elektronischen Akte in der Abteilung Zuwanderungsrecht beim Bürger- und Ordnungsamt hat diese im Februar damit begonnen, ihren Aktenbestand in das neue Format zu übertragen. Die Umstellung der dazugehörigen Datenverarbeitungssysteme ist mit einem großen Aufwand verbunden. Deshalb muss die Abteilung Zuwanderungsrecht im Landfriedgebäude am Montag, 28. Februar, und am Dienstag, 1. März 2022, für den Besucherverkehr geschlossen bleiben. Die Stadt Heidelberg bittet um Verständnis für etwaige Verzögerungen in der Antragsbearbeitung. Weitere Informationen zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde gibt es online unter www.heidelberg.de/buergeramt.

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