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Rhein-Pfalz-Kreis – Gebiet Kappenäcker in Lambsheim: Bauamt startet Großaktion gegen illegale Bauten


Rhein-Pfalz-Kreis / Lambsheim / Metropolregion Rhein-Neckar. Die baulichen Missstände im Lambsheimer Gebiet Kappenäcker sind nicht nur den dortigen Anwohnern, sondern auch der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises ein Dorn im Auge. Viele illegale Bauten wurden dort errichtet, zugleich wird das Areal vereinzelt auch für bedenkliche Tierhaltung genutzt. Das Amt für Bau, Planung und Umweltschutz der Kreisverwaltung unter Leitung von Frank Juchem hat sich daher das Ziel gesetzt, das Gebiet Kappenäcker in Lambsheim zügig von den Schwarzbauten zu befreien.
Um das Vorgehen abzusprechen, hat es einen gemeinsamen Termin mit verschiedenen Abteilungen und Referaten der Kreisverwaltung – darunter Naturschutzbehörde, Bau- und Veterinäramt – sowie
Vertretern der Orts- und Verbandsgemeinde gegeben. Im konstruktiven Austausch wurden dabei verschiedene Möglichkeiten und auch Hürden für das Vorhaben erörtert.

Das Ergebnis: Im ersten Schritt wird die Kreisverwaltung gegen die illegalen baulichen Anlagen auf dem landwirtschaftlich ausgewiesenen Gebiet vorgehen. Bis Ende Februar wird das Bauamt der
Kreisverwaltung mit Unterstützung durch das Bauamt der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim diese Flächen kontrollieren und Verstöße gegen den Bebauungsplan umgehend anmahnen.
Anschließend wird die Kreisverwaltung die Verstöße mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln ahnden. „Alle Bauten, die sich auf diesem Areal befinden, sind offensichtlich unzulässig“, erklärt Bauabteilungsleiter Frank Juchem das Vorgehen: „Hier können wir also zügig die verschiedenen Parzellen überprüfen. Zugleich befinden sich einige der problematischen Fälle von Tierhaltung auf diesem Gebiet.“
Im zweiten Schritt werden die restlichen Flächen des Areals, auf denen eine unterschiedliche Nutzung möglich ist, bearbeitet. Hier ist die Prüfung der Fälle umfassender, zugleich sind einige Vorgaben im
aktuellen Bebauungsplan nicht klar definiert. Daher werden Ortsbürgermeister Herbert Knoll und Bürgermeister Michael Reith über die Bauabteilung der Verbandsgemeinde prüfen lassen, ob für
diese Flächen der Bebauungsplan nachgeschärft werden muss. Seitens der Verwaltung wird dann eine Empfehlung an den Bauausschuss der Ortsgemeinde über den Aufstellungsbeschluss für einen Änderungsplan und darauf basierender Veränderungssperre ausgesprochen, damit keine weiteren baulichen Anlagen errichtet werden, solange die Änderung des Bebauungsplans nicht abgeschlossen ist.
Die Kreisverwaltung ist zuversichtlich, dass mit diesem Vorgehen die für Anwohner und Gemeinde besonders akuten Fälle von Schwarzbauten und Tierhaltung priorisiert werden. Zugleich möchte sie ein klares Zeichen setzen: „Auch, wenn es angesichts von Personalmangel manchmal etwas dauern kann: Wir gehen allen illegalen Bauten im Rhein-Pfalz-Kreis nach“, versichert Juchem. „Das gilt auch für den Bereich Kappenäcker.“

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