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Landau – Landrat Dietmar Seefeldt stellt sich hinter Kreisjägerschaft und appelliert an Landesregierung, Jagdgesetz zu überdenken

Landau / südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar. „Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesjagdgesetz stellt das bisherige System, das sich bewährt hat, aus meiner Sicht in problematischer Weise in Frage.“ Dies hat Landrat Dietmar Seefeldt in einer Stellungnahme an die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder festgehalten. Gemeinsam mit der in der Kreisverwaltung angesiedelten Unteren Jagdbehörde habe er den Gesetzentwurf zum Landesjagdgesetz einer kritischen Prüfung unterzogen. Daraus ist eine mehr als 15-seitige Stellungnahme resultiert, in der die Südliche Weinstraße detailliert auf die einzelnen Vorschriften des neuen Gesetzes eingeht. Die Positionen aus SÜW liegen nun in Mainz vor.

Seefeldt plädiert in seiner Stellungnahme insbesondere dafür, die Interessen der örtlichen Jäger, die zugleich die Interessen des Wildes und des Waldes widerspiegelten, unbedingt einzubinden und angemessen zu berücksichtigen. Einige Jäger aus dem Landkreis hätten bereits bei ihm vorgesprochen, berichtet der Landrat. Diese seien „aufgrund der geplanten Gesetzesänderung nicht nur erheblich besorgt“, sondern hätten „auch gravierende rechtliche Mängel des Entwurfs vorgebracht“. Deswegen hat sich Landrat Dietmar Seefeldt dazu entschieden, seinem eigenen Schreiben nach Mainz die ihm zugeleitete Stellungnahme der Kreisgruppe Südliche Weinstraße im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. beizufügen.

Jagd im Kreis SÜW mit besonderer Bedeutung
Da der Landkreis SÜW von großen Waldgebieten und Landwirtschaft geprägt sei, komme einer funktionierenden Jagdausübung hier eine besondere Bedeutung zu, hob der Landrat in seiner Positionierung heraus. „Im Landkreis besteht eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Jägern vor Ort. Nicht nur unser Kreisjagdmeister, Herr Jörg Sigmund, sondern auch beispielsweise die Mitglieder unseres Jägerprüfungsausschusses sind sehr engagiert und erfahren nicht nur durch uns, sondern auch durch die Bürger große Wertschätzung“, heißt es weiter.

Eine der Positionen aus SÜW lautet folglich: „Das bisherige Reviersystem hat sich bewährt und sollte unangetastet bleiben.“ An anderer Stelle geht die Stellungnahme auf die Digitalisierung ein: „Ein digitales Jagdbezirkskataster ist alternativlos und längst überfällig“, heißt es. Im Bewusstsein, dass dies, wie Seefeldt in seinem Fazit auch mit Blick auf den Personalbedarf bei der Unteren Jagdbehörde zu bedenken gibt, vor allem in der Zeit der Umstellung sehr arbeitsintensiv sein werde.

Dass die Jäger den Gesetzentwurf in weiten Teilen ablehnten, gepaart mit dem Fazit, dass die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung SÜW insgesamt einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand durch die neuen Regelungen erwarte, veranlasst den Landrat dazu, die Regierung zu bitten, die geplanten Vorschriften noch einmal zu überdenken.

Hintergrund: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz möchte das Landesjagdgesetz grundlegend novellieren. Laut Entwurf sind zahlreiche neue Regelungen geplant, die alle Aspekte des Jagdwesens betreffen, unter anderem auch den Tier-, den Wald- sowie den Natur- und Artenschutz.

Quelle südliche Weinstraße KV

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