Rhein-Pfalz-Kreis – Gelockerte Zugangsregelungen für die Kreisbäder und Saunen ab 03.04.2022
Rhein-Pfalz-Kreis / Mutterstadt / Wir freuen uns, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz ab Sonntag, den 03.04.2022 weitreichende Lockerungen beschlossen hat. Gemäß der dann geltenden 33. Corona-Bekämpfungsverordnung entfällt ab diesem Tag die 3G-Regel, d.h. Sie müssen keinen Impf-, Test- oder Genesenenstatus mehr vorlegen, um schwimmen oder saunieren zu können.Auch gibt es im gesamten Bad keine Maskenpflicht mehr. … Mehr lesen