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Heidelberg – Wirtschaftsoffensive: Drei Hilfsangebote werden verlängert! Mieterlass in städtischen Gebäuden, Erweiterung der Außenbewirtschaftung und Wegfall von Gebühren


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg verlängert drei Hilfsangebote für betroffene Betriebe, Vereine, Kultur-, Sozial- und Bildungsrichtungen in der Corona-Krise: Die Stadt erlässt gewerblichen Nutzern städtischer Liegenschaften bis einschließlich Juni 2021 die Miete. Gastronomen stehen auch im gesamten Jahr 2021 erweiterte Flächen zur Außenbewirtschaftung zur Verfügung. Zudem werden auch für 2021 die Gebühren für Außenbewirtschaftungsflächen, Werbeaufsteller, Warenständer, Dekorationsgegenstände und ähnlichem ausgesetzt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 die Fortsetzung der drei Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Heidelberger Wirtschaftsoffensive einstimmig beschlossen.

Mieterlass bis Juni 2021

Die Stadt Heidelberg hat 2020 gewerblichen Mietern städtischer Liegenschaften bereits bis zu sechs Monaten die Miete erlassen. Von April bis September profitierten 57 Mieter von einem Mieterlass in Höhe von insgesamt 260.000 Euro. Das entspricht pro Mieter im Durchschnitt rund 4.500 Euro. Bei der überwiegenden Anzahl handelt es sich um Vereine sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. Auch einige Gewerbetreibende, Clubs und Bildungseinrichtungen mussten keine Miete zahlen. Die nun beschlossene Verlängerung des Mieterlasses gilt vom 1. Oktober 2020 bis 30. Juni 2021. Ein Mieterlass kann auf Antrag der Mieter beim Amt für Liegenschaften und Konversion unter Darlegung der Betroffenheit und nach Einzelfallprüfung erfolgen. Die Stadt rechnet durch die Verlängerung des Mieterlasses mit einer zusätzlichen Unterstützung für betroffene Betriebe und Einrichtungen in Höhe von 390.000 Euro.

Erweiterung der Außenbewirtschaftung bis Ende 2021

Die Stadt ermöglicht es Gastronomiebetrieben bereits seit Mitte Mai 2020, unbürokratisch ihre Flächen im öffentlichen Raum für Außengastronomie zu erweitern – soweit die räumlichen Gegebenheiten das zulassen. Dafür wurden teils auch Parkflächen im Straßenbereich zur Verfügung gestellt. Hierdurch konnten Sitzplätze, die durch Abstandsregelungen im Außen- wie Innenbereich wegfallen mussten, in Teilen ausgeglichen werden. Das Hilfsangebot ist bei Heidelberger Gastronomen auf eine sehr positive Resonanz gestoßen. Bislang haben bereits 97 Betriebe einen Außenbereich einrichten oder erweitern können. Diese müssen für 2021 keinen neuen Antrag stellen und können die erweiterte Außenfläche weiter nutzen – sobald die Corona-Verordnung dies wieder zulässt.

Stadt verzichtet auf Gebühren für Außenbewirtschaftung und Werbung in 2021

Zur Unterstützung von Gastronomen und Einzelhändler in der Corona-Krise hat die Stadt Heidelberg bereits 2020 auf Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtschaftungsflächen, Werbeaufsteller, Warenständer, Dekorationsgegenstände und ähnlichem verzichtet. Auch 2021 erhebt die Stadtverwaltung dafür keine Gebühren. Die Stadt unterstützt damit über beide Jahre die Betriebe mit insgesamt 800.000 Euro.

Zudem legt die Verwaltung die Richtlinien für Gewerbetreibende zur Werbung im öffentlichen Raum auch im kommenden Jahr großzügig aus, etwa bei Werbetafeln, Warenständern und Dekorationsgegenständen. In der Hauptstraße kann allerdings auch 2021 eine Lockerung nur sehr maßvoll erfolgen, um weiterhin die Einhaltung von Mindestabständen zu ermöglichen.

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