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Mainz – Die Schule in Rheinland-Pfalz geht wieder los


Weiteres Vorgehen für die Schulen

Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen in den Grundschulen sowie die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe der Förderschulen werden seit dem 22. Februar 2021 wieder im Wechselunterricht unterrichtet. Am 8. März 2021 sollen die Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen in den Wechselunterricht starten. Die weiteren Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden sowie die berufsbildenden Schulen folgen dann eine Woche später am 15. März 2021. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet an den Präsenzphasen teilzunehmen.

Die Abschlussklassen, die schon jetzt tageweise in die Schulen kommen, sollen ebenfalls mit Abstand weiter in den Schulen unterrichtet werden.

Die Möglichkeiten zur Notbetreuung bleiben bestehen.
Gesundheits- und Infektionsschutz

Wo ein Mindestabstand von 1,5 m aufgrund der räumlichen Situation nicht gewährleistet ist, werden die Lerngruppen geteilt und im Wechsel unterrichtet. Wo der Abstand auch ohne Teilung eingehalten werden kann, können ganze Klassen in durchgehender Präsenz unterrichtet werden.

Es gilt die Maskenpflicht im Unterricht. Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Die Maskenpflicht soll den pädagogischen Erfordernissen und dem Alter der Kinder gemäß umgesetzt werden. Auf regelmäßige Maskenpausen ist zu achten. Die Lehrkräfte und die übrigen Betreuungspersonen an allen Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sollen medizinische Masken tragen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 und der Unterstufen in den Förderschulen werden medizinische Masken empfohlen, es sind aber auch Alltagsmasken weiter zugelassen. Grund dafür ist, dass die jüngeren Kinder nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen weniger infektiös sind und medizinische Masken in Kindergrößen nicht überall verfügbar sind.

Im Falle von Inzidenzwerten über 100 in einzelnen Landkreisen oder Städten werden die örtlichen Gesundheitsämter gemeinsam mit der Schulaufsicht die Entscheidung über die weiteren Öffnungsschritte begleiten.

Die Schulen wurden und werden deshalb auch mit weiteren medizinischen und FFP-2-Masken ausgestattet. Für alle an Schule Beschäftigten wurde zudem Möglichkeit geschaffen, sich jederzeit anlasslos auf das Corona-Virus testen zu lassen.

Die Quarantänevorschriften wurden verschärft: Im Zusammenhang mit den Virusvarianten wurden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Absonderung für positiv Getestete und Kontaktpersonen der Kategorie I einheitlich geregelt. Die Quarantäne endet für beide Gruppen nun grundsätzlich erst nach 14 Tagen.

Die weiteren Öffnungsschritte werden wissenschaftlich begleitet. Die Surveillance-Untersuchung des Landesuntersuchungsamtes zum Übertragungsrisiko von COVID-19 in Schulen und Kindergärten sowie die Sentinel-Untersuchung an ausgewählten Schulen werden weitergeführt. Dabei wird das Auftreten von Virus-Mutationen miteinbezogen.

Grundlage zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes ist der Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, in der 7. überarbeitete Fassung, gültig ab 22. Februar 2021.
Quelle Landesregierung Rheinland Pfalz

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