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Weinheim – 18-jähriger in U-Haft – Möglicher Messerangriff in Heidelberger Synagoge geplant

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Weinheim / Heidelberg / Stuttgart (ots) Durch umfangreiche Ermittlungen gelang es dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe einen 18-jährigen deutsch-türkischen Tatverdächtigen wegen des Tatvorwurfs der Verabredung zum Mord festzunehmen.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein am 3. Mai 2024 durch Polizeikräfte vollstreckter Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart gegen einen 24-jährigen Beschuldigten. Der Beschluss war wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB erlassen worden. Bei Vollziehung des Beschlusses kam es zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch , nachdem der Mann mit Messern gegen die Einsatzkräfte vorgegangen war.

Bei der anschließenden IT-forensischen Auswertung der sichergestellten Beweismittel konnte festgestellt werden, dass der 24-jährige sich mit einer Person im April 2024 über einen möglichen Messerangriff auf Besucher einer Synagoge in Heidelberg ausgetauscht hatte. Als beabsichtigtes Ziel wurde die Tötung von ein oder mehreren Besuchern beim Angriff auf die Synagoge mit einem anschließenden Märtyrer-Tod besprochen, bei dem sich beide Personen von Einsatzkräften erschießen lassen wollten.

Die intensiven Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Chatpartner um einen in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) wohnhaften 18-jährigen Mann handelte. Aufgrund des sich aus dem Chatverlauf ergebenden Tatverdachts der Verabredung zum Mord wurden durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mehrere Beschlüsse gegen den Tatverdächtigen erwirkt. Unter anderem erließ der Bereitschaftsrichter einen Durchsuchungsbeschluss, der in der Nacht beziehungsweise am frühen Morgen des 18. Mai 2024 durch Einsatzkräfte des LKA BW unter Einbeziehung von Spezialkräften vollstreckt wurde. Der Mann konnte unverletzt an seiner Wohnanschrift festgenommen werden. Im Zuge der Wohnungsdurchsuchung wurden mehrere IT-Geräte sowie weitere elektronische Beweismittel sichergestellt.

Der Tatverdächtige wurde am 18. Mai 2024 dem zuständigen Haft- und Ermittlungsrichter vorgeführt, der in der Folge Haftbefehl erließ.

Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gefährdung von Besuchern der Synagoge ergaben sich nicht. Die weitere Sachbearbeitung erfolgt in Abstimmung mit der Justiz durch das LKA BW in Kooperation mit den Kriminalpolizeidirektionen Heidelberg und Heilbronn der Polizeipräsidien Heilbronn und Mannheim.
QUelle: Staatsanwaltschaft Karlsruhe

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