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Polizei appelliert zur Fastnacht an die Vernunft – Nicht alkoholisiert fahren – Zusammen sicher nach Hause

Symbolbild, mrn-news.de Archiv
Polizeipräsidium Rheinpfalz / Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar News – (ots) Bald ist es wieder soweit: Die Hochphase der diesjährigen Fastnacht beginnt mit der “Altweiberfastnacht” am 08.02.2024 und endet mit den traditionellen Veranstaltungen am Dienstagabend. Auch in der Vorder- und Südpfalz wird es zahlreiche Veranstaltungen geben, bei denen im Kostüm ausgelassen gesungen, getanzt und gelacht werden kann. Doch die närrische Fröhlichkeit birgt auch Gefahren, insbesondere dann, wenn zu viel Alkohol im Spiel ist. Deshalb hier noch einmal unser Appell an alle feierfreudigen Närrinnen und Narren:

– Fahren Sie niemals alkoholisiert oder mit alkoholisierten
Fahrern. Rufen Sie nach dem Konsum von Alkohol immer ein Taxi,
nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel oder lassen Sie sich
von einer nüchternen Person abholen.

– Wir empfehlen: Wer zusammen feiert, geht auch zusammen Heim.
Verabreden Sie schon vor dem Feiern, wie alle wieder sicher nach
Hause kommen.

Für eine friedliche und sichere Fastnacht sind wir für Sie verstärkt im Einsatz. Damit alle auch nach dem Feiern wieder sicher nach Hause kommen, führen wir verstärkt Verkehrskontrollen durch. Denn wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Er begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.

Sollten Sie einen der Fastnachtsumzüge in der Vorder- und Südpfalz besuchen, achten Sie besonders auf Ihre Wertsachen. Taschendiebe nutzen die Ausgelassenheit und das Gedränge in der Menge aus, um unbemerkt an Ihre Wertgegenstände zu gelangen. Tragen Sie ihre Taschen verschlossen und nah am Körper.

Bei der Kostümwahl empfehlen wir auf folgendes zu achten, um Missverständnisse zu vermeiden:

– Um andere Feiernde nicht zu verunsichern und keine
Polizeieinsätze auszulösen, bitte keine täuschen echte Waffen
(Anscheinswaffen), wie z.B. Pistolen oder Gewehre zu tragen.

– Auch wenn an Karneval vermeintlich Narrenfreiheit gilt, dürfen
verbotene Symbole auch an diesen Tagen weder getragen noch
gezeigt werden.

Lassen Sie uns gemeinsam für eine sichere Fastnacht sorgen.

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